Bundesnetzagentur (BNetzA)

Bundesnetzagentur

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Was ist die Bundesnetzagentur (BNetzA)?

Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen – kurz: Bundesnetzagentur (BNetzA) – ist eine Bundesoberbehörde mit Sitz in Bonn. Sie ist im Geschäftsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums tätig. Ihre Hauptaufgabe besteht in der Aufrechterhaltung sowie der Förderung des Wettbewerbs in den sogenannten Netzmärkten.

Entstehung der Bundesnetzagentur (BNetzA)

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) wurde 1998 als “Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post” gegründet. Sie ging hervor aus dem Bundesministerium für Post und Telekommunikation (BMPT) und dem Bundesamt für Post und Telekommunikation (BAPT). 2005 wurde die Behörde in Bundesnetzagentur umbenannt, nachdem ihr zusätzlich die Zuständigkeit für die Regulierung der Energiemärkte Gas und Strom übetragen wurde. Seit 2006 ist die Bundesnetzagentur außerdem für die Überwachung des Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur zuständig, woraufhin sie ihren heutigen vollen Namen erhielt.

Struktur der Bundesnetzagentur (BNetzA)

Der Hauptsitz der Behörde ist in Bonn, wo ihre Verwaltung ansässig ist. Die technische Zentrale hat ihren Sitz in Mainz. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) untersteht fachlich der Aufsicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Ausnahme bildet der Telekommunikationsbereich. Dieser ist fachlich der Aufsicht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstellt. In der Behörde sind rund 2.700 Mitarbeiter tätig. Seit 2012 ist Jochen Homann, der zuvor Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie war, Präsident der Bundesnetzagentur (BNetzA). Der Bundestagsabgeordnete und CDU-Politiker Joachim Pfeiffer ist seit 2014 Vorsitzender des Beirates.

Aufgaben der Bundesnetzagentur (BNetzA)

Die Bundesnetzagentur überwacht und reguliert den Wettbewerb innerhalb der Netzmärkte Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnverkehr. Außerdem ist die Behörde zuständig für die technische Regulierung in der Telekommunikation. Auch im Sachen Verbraucherschutz ist sie tätig und achtet in diesem Zusammenhang auf die Einhaltung der Gesetzesgrundlage.

Im Bereich der Telekommunikation achtet die Bundesnetzagentur darauf, dass Unternehmen, die eine marktbeherrschende Stellung einnehmen, Wettbewerbern Chancengleichheit gewähren. So werden zum Beispiel Prüfungen und Genehmigungen aller Tarifänderungen vorgenommen. Im technischen Bereich ist die Bundesnetzagentur bei der Entwicklung neuer Technologien beteiligt und überprüft Geräte auf ihre elektromagnetische Verträglichkeit.
Bei Beschwerden und Unregelmäßigkeiten im Bereich der Brief- sowie der Paketzustellung ist die Bundesnetzagentur (BNetzA) der erste Ansprechpartner und muss allen Beschwerden nachgehen.
Zu den Aufgaben der Bundesnetzagentur am Energiemarkt gehört die Schaffung eines diskriminierungsfreien Zugangs zum Strom- und Gasversorgungsnetz. Außerdem kontrolliert und genehmigt sie Netznutzungsentgelte.
Die Bundesnetzagentur überwacht den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur und zu den entsprechenden Dienstleistungen. Sie sorgt für einen diskriminierungsfreien Zugang und reguliert die Erhebung von Entgelt für die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur.

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