Go-digital: Das letzte Jahr Fördermöglichkeit
Das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ins Leben gerufene Förderprojekt go-digital geht ins letzte Jahr. Das Projekt wurde gestartet mit dem Ziel, kleineren und mittleren Unternehmen, denen die Ressourcen für die Digitalisierung fehlt, zu helfen. Die Online Solutions Group ist ein vom BMWi autorisierter Partner für die go-digital Förderung. Mehr dazu erfahren Sie hier:
Vorteile für Ihr Unternehmen
Wenn Sie in einem KMU verantwortlich sind und Ihr Unternehmen Förderung in den unten aufgezählten Bereichen benötigt, können Sie das go-digital Förderprogramm für Beratungsleistung nutzen.
- Digitalisierte Geschäftsprozesse
- Digitale Markterschließung
- IT-Sicherheit
Die OSG steht Ihnen als staatlich autorisierte Agentur zur Verfügung. Unsere Arbeit wird zu 50% von go-digital übernommen, bis zu einem Beratertagessatz von 1.100 Euro. Es werden maximal 30 Beratungstage unterstützt, die innerhalb von 6 Monaten genommen werden müssen.
Insgesamt können Sie einen Förderbetrag von bis zu 16.500 Euro erhalten.
Da das Projekt nur noch dieses Jahr läuft, sollten Sie sich so schnell wie möglich beraten lassen. Wir sind Ihnen dabei gerne behilflich.
Vorzeitiger Maßnahmenbeginn bei Homeoffice-Lösungen
Durch die von der Pandemie verschuldete Umstellung vieler Unternehmen auf Homeoffice konnte bislang ein beschleunigter Prozess für Firmen beantragt werden, die sich der Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen widmeten. Aufgrund der sich entspannenden Lockdown-Situation sowie zur Gleichbehandlung aller Antragssteller, wird der vorzeitige Maßnahmenbeginn nicht mehr gewährt. Sie sollten bei Antragseingang mit einer Vorlaufs- und Bearbeitungszeit von 12 Wochen rechnen.
Einreichung von Änderungsanträgen mit korrekten Formularen
Vereinzelt werden Änderungsanträge innerhalb der Projektlaufzeit eingereicht, die in ihrer Form von den dafür vorgesehenen Formularen abweichen. Sollte bspw. das Förderkennzeichen fehlen, so kommt es zu Verzögerungen der Bearbeitung. Bitte nutzen Sie die entsprechenden Formblätter für Änderungsanträge. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die OSG.
Fehlervermeidung bei der Erstellung des Verwendungsnachweises
Ein guter Verwendungsnachweis ist nicht nur Voraussetzung für die Auszahlung der Förderung ( siehe Abschnitt 7.3 und 7.4), sondern bringt Ihr Projekt auch schnell zum Abschluss. Die Online Solutions Group kann Ihnen dabei behilflich sein. So vermeiden Sie weitere Fehler und gelangen schneller zu Ihrer Förderung.
Hier die häufigsten Fehler im Überblick:
- Auf Basis des Verwendungsnachweises muss der Projektträger prüfen können, ob die beantragten Tätigkeiten durchgeführt wurden. Ein einfaches Kopieren der Texte aus dem Beratervertrag kann hier zu Missverständnissen führen. Entsprechend sollte dargestellt werden, welche Maßnahmen durchgeführt wurden, welche verworfen wurden und welche weiterhin geplant sind.
- Die im Verwendungsnachweis angegebenen Zeiträume müssen zu der mit dem Projektträger vereinbarten Laufzeit passen. Zur Beschleunigung der Bewilligungsprozesse hat die Förderung bei einer etwaigen Vereinbarung eines neuen Starttermins auf die Einreichung eines neuen Beratervertrages verzichtet, was jedoch sehr häufig zu Inkonsistenzen zwischen Projektlaufzeit und Verwendungsnachweis führte. Passen Sie also auf jeden Fall die Laufzeiten der einzelnen Arbeitspakete an die zuletzt vereinbarte Projektlaufzeit an.
- Ein korrekter Bankbeleg verfügt über den Verwendungszweck, das Transaktionsdatum, das Bankhaus, den Betrag, den Zahlungssender und den Zahlungsempfänger. Fehlt eine dieser Angaben, kann die Förderung den Beleg nicht akzeptieren.
- Rechnungen innerhalb des Verwendungsnachweises dürfen keine Sammelrechnungen sein und müssen eindeutig die Leistung identifizieren, den Leistungszeitraum benennen und einen Bezug zum Beratervertrag aufweisen. Die eindeutige Abrechnung des Leistungszeitraum gibt Aufschluss darüber, ob der bewilligte Zuwendungsbescheid eingehalten wurde. Häufig bestehen Abweichungen zwischen dem Ist-Zustand im Verwendungsnachweis und den eingereichten Rechnungen. Die Angaben müssen unbedingt übereinstimmen.
- Die Umsatzsteuer wird oft mit dem falschen Steuersatz berechnet. Im Verwendungsnachweis muss der Steuersatz (16% / 19%) zum Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung angewandt werden. Liegt diese detaillierte Aufschlüsselung nicht korrekt vor, müssen diese Abweichungen aufwändig mit dem Beratungsunternehmen im Nachgang abgestimmt und korrigiert werden.
Das Vermeiden dieser Fehler kann die Bearbeitungszeiten der Verwendungsnachweise deutlich senken.
Uns ist bewusst, dass die Prozesse im Förderprogramm komplex sind. Als ein autorisiertes Beraterunternehmen stehen wir Ihnen gerne zur Seite und helfen Ihnen, Ihren Antrag einzureichen.
Lesen Sie weitere Informationen über das Projekt go-digital.
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