„go-digital“-Förderprogramm bis Ende 2024 verlängert

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go-digital wird verlängert – alles Wichtige im Überblick

Das Förderprogramm „go-digital“ des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wird bis Ende 2024 verlängert. Für die drei Jahre stellt das BMWi insgesamt Fördermittel in Höhe von 72 Millionen Euro zur Verfügung. Die neue Förderrichtlinie trat am 01.01.2022 in Kraft und bringt einige Neuerungen mit sich. Was bleibt: Alle bis zum 31.12.2021 autorisierten Unternehmen bleiben bis zum 31.12.2022 weiter autorisiert.

go-digital Richtlinie – das ist neu ab dem 01.01.2022

Ab dem 01.01.2022 wird die go-digital-Richtlinie in geänderter Form weitergeführt. Wichtig für Sie: Bewilligungen in 2022 können nur noch nach der neuen Richtlinie erfolgen. Selbes gilt für Anträge aus 2021, bei denen es bisher noch keine Bewilligung gab.

Nutzung der korrekten Formblätter

Anträge, die Sie im Jahr 2022 stellen, werden nur berücksichtigt, wenn Sie die neuen Formblätter benutzen. Bei den Anträgen, die Sie letztes Jahr eingereicht haben, und die noch nicht bewilligt wurden, gilt die aktuelle Förderrichtlinie. Außerdem ist es dieses Jahr wieder möglich, einen Antrag auf (Nach-)Autorisierung zu stellen.

Änderung an förderfähigen Inhalten

Die Module Digitalisierungsstrategien und Datenkompetenz wurden in das Förderprogramm aufgenommen und stellen zwei neue Fördervarianten dar. Zudem wurde entschieden, dass die Erstellung von neuen bzw. Anpassung von bestehenden Webseiten ab dem 01.01.2022 nicht durch die neue Förderrichtlinie gefördert wird. Die Unterteilung in Haupt- und Nebenmodule entfällt, wodurch ein Projekt in einem Modul 30 Beratertage umfassen kann.

Begrenzte Zeitfenster zur Annahme von Autorisierungsanträgen

Die Annahme von Autorisierungsanträgen wurden für eine effizientere Bearbeitung auf zwei Monate begrenzt. Danach sind Anträge nur möglich, wenn es einen Aufruf von dem BMWi auf der „go-digital“-Seite gibt.

Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung einer Autorisierung

Autorisierte Beratungsunternehmen müssen mindestens einen bewilligten Antrag pro Jahr vorweisen, um weiterhin befugt zu bleiben. Außerdem können begründete Beschwerden, die gegen Sie geltend gemacht werden, dazu führen, dass Sie Ihre Befugnis als autorisiertes Beratungsunternehmen verlieren.

Notwendigkeit einer qualifizierten elektronischen Signatur

Bei der neuen Förderrichtlinie werden handschriftlich unterschriebene Autorisierungsanträge oder händisch unterschriebene Anträge auf eine Zuwendung auf Ausgabenbasis (AZA) nach einer Übergangsperiode nicht mehr akzeptiert. Darum ist es für autorisierte Beratungsunternehmen jetzt wichtig, eine qualifizierte digitale Signatur zu nutzen. Dies gilt aber nur für die genannten Anträge. Andere Dokumente können wie gewohnt händisch unterschrieben und eingescannt als PDF eingereicht werden.

Was ist go-digital?

Wenn Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks sind und Ihre Prozesse digitalisieren möchten, gleichzeitig aber den formellen Aufwand der staatlichen Förderung scheuen, ist go-digital das Richtige für Sie! go-digital besteht aus folgenden Modulen:

  • „Digitalisierungsstrategie“
  • „IT-Sicherheit”
  • „Digitalisierte Geschäftsprozesse”
  • „Datenkompetenz“
  • „Digitale Markterschließung”
Jetzt mehr über go-digital erfahren!

Das Förderprogramm go-digital unterstützt Sie bei Ihrer Digitalisierung und hat dafür einige Beratungsunternehmen autorisiert, die Sie tatkräftig und professionell unterstützen. Außerdem übernehmen die Beratungsunternehmen die Antragstellung für die Fördermittel, die Abrechnung und das Berichtswesen für Sie.

Quelle: BMWI Go Digital

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