StreamOn: Telekom macht Kunden Hoffnung, Bundesnetzagentur droht mit Strafe

StreamOn: Telekom macht Kunden Hoffnung, Bundesnetzagentur droht mit Strafe

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Die Deutsche Telekom erklärte gestern in einem Blogbeitrag warum aus ihrer Sicht die Zubuchoption StreamOn rechtmäßig sei. In diesem Blogbeitrag wurde auch Kunden Hoffnung gemacht: „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln hat keine unmittelbare Auswirkung auf unser StreamOn-Angebot.“ Der Telefon-Anbieter ist zuversichtlich und schrieb zudem bezüglich der Vorwürfe: „Wir sind überzeugt, dass die EU-Roaming-Verordnung auch nationale Tarife erlaubt, und dass StreamOn als kostenloser Zusatzvertrag in Deutschland nicht EU-weit angeboten werden muss.“

Die Bundesnetzagentur sieht dies offenbar auch weiterhin anders und hat am Dienstag angekündigt der Deutschen Telekom ein Zwangsgeld in Höhe von 200.000€ aufzuerlegen, sollte die Zubuchoption nicht geändert werde. Das Zwangsgeld setzt sich aus zwei Verstößen zusammen, für welche jeweils 100.000€ anfallen und zwar dem Verstoß gegen die Netzneutralität sowie dem Verstoß der europäischen Roaming Regelungen.

Der Streit, welcher bereits Ende 2017 begann, geht damit in die nächste Runde und liegt nun beim Oberverwaltungsgericht in Münster.

Quelle: giga.de und spiegel.de

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