Telekom StreamOn: Hartes Gerichtsurteil
Laut des Verwaltungsgerichts in Köln verstößt die Zubuchoption „StreamOn“ der Telekom gegen das Gebot der Netzneutralität. Demzufolge muss der Dienst überarbeitet werden, denn das Gericht „untersagte die Fortführung von StreamOn in der derzeitigen konkreten Ausgestaltung.“
Zubuchoption ermöglicht es fast unbegrenzt Streamingdienste wie Spotify und Youtube zu nutzen, ohne Verringerung des monatliche Datenvolumens.
Es gab schon seit längerer Zeit Streit zwischen den Mobilfunkanbieter und der Bundesnetzagentur über diesen Dienst. Die Entscheidung des Gerichts hat sicher nicht an der Besserung der Situation beigetragen.
Neben der Netzneutralität, wird der Telekom auch vorgeworfen, dass StreamOn nur in Deutschland gilt und gegen die europäische Roaming-Regelung verstößt. Und zwar erfolgt bei Kunden, welche den Dienst in Europa verwenden möchten, weiterhin eine Abrechnung auf das Datenvolumen des Tarifs.
Telekom kündigte jedoch an, dass weder die Änderung noch das einstellen des Dienstes eine Option sei: „Die Gerichtsentscheidung hat auf unser StreamOn Angebot keine unmittelbare Auswirkung“
Wie es weiter geht muss nun das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden.
Quelle: giga.de
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