Zwei-Faktor-Authentifizierung: Was verändert sich?

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Ab dem 14. September tritt die Pflicht zur Zwei-Faktor-Authentifizierung beim Bezahlvorgang im Internet in Kraft. Zu verdanken haben wir das der EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 (Payment Services Directive 2).

Die Zwei-Faktor-Authentifizierung gibt vor, dass elektronische Fernzahlungen, sprich Bezahlvorgänge im Online-Handel, neben üblichen Merkmalen wie Benutzername und Passwort oder Kreditkartennummer, Ablaufdatum und Prüfziffer mit einem sogenannten zweiten Faktor gesichert werden müssen. So soll die Identität des Nutzers sichergestellt werden, um Betrug zu verhindern. Dafür müssen zwei von drei Faktoren aus den Kategorien Wissen, Besitz und Inhärenz (etwas was dem User anhaftet) in den Bezahlvorgang mit einbezogen sein.

Passwör­ter und Geheimfragen, wie die nach dem Namen des 1. Haustieres, sowie PIN- oder TAN-Codes gehören zu der Kategorie Wissen. Smartphone oder andere mobile Geräte wie ­Tablets oder Smartwatches, aber auch Smartcards werden der Kategorie Besitz zugeordnet. Persönliche Merkmale des Nutzers aus der Kategorie Inhärenz sind die Gesichtserkennung (Face-ID), der Fingerabdruck (Touch-ID), die Stimm- oder Iris­erkennung. Um eine Onlinezahlung nach den Vorgaben der Zwei-Faktor-Authentifizierung veranlassen zu können, müssen also beispielsweise ein Passwort mit einem Fingerabdruck oder eine Einmal-TAN mit einem Smart­phone kombiniert werden.

Händler sind nicht in der Pflicht

Die Einführung der Zwei-Faktor-Authentifizierung bringt gute und schlechte Nachrichten für die Onlinehändler mit. Um die Vorgaben müssen sich erstmal die Zahlungsdienstleister kümmern und nicht die Händler selbst. Dafür müssen die Onlinehändler abwarten, wann und wie diese Vorgaben umgesetzt werden. Anbieter wie PayPal, Amazon Pay und Kreditkartenunternehmen müssen ihre Verfahren so anpassen, dass bei Bedarf die Abfrage eines zweiten Faktors möglich ist.

Es sind nicht alle Zahlarten von der Zwei-Faktor-Authentifizierung betroffen. Beim Lastschriftverfahren, Kauf auf Rechnung und bei der Sofortüberweisung ändert sich erstmal nichts. Bei der Sofortüberweisung herrscht durch das TAN-Verfahren sowieso eine Zwei-Faktor-Authentifizierung. Paypal, Amazon Pay und Paydirekt/Klarna werden eine Zwei-Faktor-Authentifizierung einbinden müssen. Bis jetzt halten sich aber alle zu den Veränderungen bedeckt und äußern sich nur dazu, dass sie auf die Veränderungen vorbereitet seien.

Quelle: internetworld.de

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