Strengere Vorgaben bei Vergabe der 5G-Frequenzen

erweiterungen der 5G-Frequenzen

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Im Zuge der Vergabe der neuen 5G-Frequenzen, reicht die Bundesnetzagentur (BNetzA) den Druck der Bundesregierung die Netzabdeckung deutlich zu steigern, an die Mobilfunkanbieter weiter.

Mobilfunkanbieter müssen bei der Ersteigerung der Frequenzen mit nochmals höheren Versorgungsauflagen rechnen. Konkret sieht der entsprechende Vorschlag vor, dass Mobilfunkanbieter im ländlichen Bereich auf Grundlage einer EU-Regelung zur Kooperation gezwungen werden, um durch Roaming die Funklöcher zu schließen.

Darüber hinaus soll die Funkabdeckung auch auf Schienenwegen, Wasserstraßen sowie Seehäfen deutlich ausgeweitet werden. Bis Ende 2022 soll z.B. die Anzahl der bis dato geplanten Abdeckung von Schienenwegen nun doch dreimal so hoch ausfallen und das mit der doppelten Datenmenge (100 Mbit/s anstatt 50Mbit/s). Schwach ausgelastete Schienenwege (< 2.000 Fahrgäste/Tag) sollen anschließend sukzessiv abgedeckt werden.

Auf Autobahnen sollen auch 100Mbit/s mit einer Datengeschwindigkeit von 10 Millisekunden ebenso bis Ende 2022 verfügbar sein. In diesem Zeitraum müssen auch 5.000 Kilometer Bundesstraßen und 80.000 Kilometer Landstra0e (50Mbit/s) versorgt sein.

Die deutlich gestiegenen Anforderungen werden politisch jedoch nicht einheitlich bewertet. So wird seitens FDP auf die technische und wirtschaftliche angemahnt und eine flächendeckende 5G Frequenz als nicht sinnvoll erachtet. Joachim Pfeiffer, CDU-Wirtschaftspolitiker, kritisiert die fehlenden Sanktionsmechanismen. Anderen gehen die Vorgaben noch nicht weit genug, so steht die Forderung auch Kreisstraßen komplett mit dem 5G Netz abzudecken im Raum.

Quelle: https://www.handelsblatt.com

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