Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
Was ist die Produktsicherheitsverordnung (GPSR)?
Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) ist eine unmittelbar geltende EU-Verordnung für die Sicherheit von Verbraucherprodukten. Sie verpflichtet Hersteller, Importeure, Händler, Fulfillment-Dienstleister und Online-Marktplätze zu Risikobewertungen, Rückverfolgbarkeit, verständlichen Warnhinweisen und klaren Produktinformationen. Für Online-Angebote gelten zusätzliche Informationspflichten.
Was regelt die Produktsicherheitsverordnung?
Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) gilt seit dem 13. Dezember 2024 und ersetzt die frühere europäische Produktsicherheitsrichtlinie. Ihr offizieller Name lautet Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit, auf Englisch General Product Safety Regulation. Als EU-Verordnung gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.
Die GPSR soll gewährleisten, dass nur sichere Verbraucherprodukte auf dem europäischen Markt angeboten werden. Sie berücksichtigt ausdrücklich den Onlinehandel, digitale Vertriebswege und Produkte, die aus Staaten außerhalb der EU eingeführt werden. Ein Produkt gilt nur dann als sicher, wenn es bei normaler oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung keine oder lediglich vertretbare Risiken verursacht.
Die Verordnung gilt grundsätzlich für neue, gebrauchte, reparierte und wiederaufbereitete Verbraucherprodukte. Für Waren mit speziellen europäischen Sicherheitsvorschriften greift sie ergänzend, soweit bestimmte Risiken oder Pflichten dort nicht abschließend geregelt sind. Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittel, Arzneimittel und bestimmte Produkte, die vor ihrer Nutzung erkennbar repariert oder aufgearbeitet werden müssen.
Für wen gilt die GPSR?
Die Produktsicherheitsverordnung richtet sich an sämtliche Wirtschaftsakteure, die an der Herstellung und Vermarktung von Verbraucherprodukten beteiligt sind. Welche konkreten Pflichten gelten, hängt von der Rolle innerhalb der Lieferkette ab. Ein Händler kann beispielsweise rechtlich als Hersteller gelten, wenn er ein Produkt unter seinem eigenen Namen oder seiner eigenen Marke vertreibt.
| Akteur | Zentrale Aufgaben |
|---|---|
| Hersteller | Risiken bewerten, technische Unterlagen erstellen, Produkte kennzeichnen und Sicherheitsinformationen bereitstellen. |
| Importeur | Prüfen, ob Herstellerpflichten erfüllt wurden, eigene Kontaktdaten angeben und nur sichere Produkte einführen. |
| Händler | Kennzeichnungen, Warnhinweise und Rückverfolgbarkeit kontrollieren sowie bei Sicherheitsproblemen reagieren. |
| Fulfillment-Dienstleister | Unter bestimmten Voraussetzungen als verantwortlicher Wirtschaftsakteur auftreten, wenn kein anderer Akteur in der EU ansässig ist. |
| Online-Marktplatz | Meldewege, Behördenkontakte und Prozesse für gefährliche oder zurückgerufene Produkte bereitstellen. |
Bei Produkten eines Herstellers außerhalb der EU muss ein verantwortlicher Wirtschaftsakteur innerhalb der Europäischen Union vorhanden sein. Diese verantwortliche Person kann je nach Lieferkette ein Importeur, ein Bevollmächtigter oder unter bestimmten Voraussetzungen ein Fulfillment-Dienstleister sein. Name und Kontaktdaten müssen am Produkt, auf der Verpackung, auf einem Begleitdokument oder nach den jeweiligen Vorgaben im Online-Angebot erscheinen.
GPSR-Anforderungen für Onlineshops 2026
Die GPSR behandelt ein Online-Angebot als Teil des Verkaufsprozesses. Pflichtinformationen müssen deshalb bereits im Produktangebot klar sichtbar und leicht zugänglich sein. Ein Hinweis, der erst nach dem Kauf auf der Verpackung erscheint, erfüllt die Anforderungen an die Darstellung im Fernabsatz nicht automatisch.
Eine Produktdetailseite sollte mindestens folgende Angaben enthalten, sofern sie für das jeweilige Produkt erforderlich sind:
Produktdaten müssen eindeutig sein
Eine eindeutige Produktidentifikation verbindet das Online-Angebot mit dem tatsächlich gelieferten Artikel. Allgemeine Angaben auf einer Herstellerseite reichen häufig nicht aus, wenn mehrere Varianten, Modelle oder Generationen existieren. Produktname, Modellnummer, Abbildung und Sicherheitsinformationen müssen deshalb zum konkreten Angebot passen.
Für den deutschen Markt sind Warnhinweise und sicherheitsrelevante Gebrauchsinformationen grundsätzlich auf Deutsch bereitzustellen. Bei internationalen Shops muss geprüft werden, welche Sprache der jeweilige Mitgliedstaat verlangt. Eine automatische Übersetzung ohne fachliche Kontrolle kann sicherheitsrelevante Aussagen verändern und sollte daher geprüft werden.
Risikoanalyse und Dokumentation
Hersteller müssen für ihre Produkte eine interne Risikoanalyse durchführen und technische Unterlagen erstellen. Die Dokumentation muss die für die Sicherheitsbewertung relevanten Merkmale enthalten und grundsätzlich zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen aufbewahrt werden. Umfang und Detailtiefe richten sich nach Produktart, möglichen Gefahren und geltenden Spezialvorschriften.
Bei einem gefährlichen Produkt müssen die beteiligten Wirtschaftsakteure reagieren, Behörden informieren und geeignete Korrekturmaßnahmen einleiten. Dazu können Verkaufsstopps, Sicherheitswarnungen, Rücknahmen oder Rückrufe gehören. Auch Unfälle, die durch ein Produkt verursacht wurden, können eine Meldepflicht auslösen.
Unterschied zu ProdSG und CE
Der Unterschied zwischen der GPSR und dem deutschen Produktsicherheitsgesetz liegt in ihrer rechtlichen Funktion. Die GPSR ist unmittelbar geltendes EU-Recht und bildet den europäischen Rahmen für allgemeine Produktsicherheit. Das Produktsicherheitsgesetz ergänzt diesen Rahmen in Deutschland, beispielsweise durch nationale Zuständigkeiten, Marktüberwachung und weitere Durchführungsvorschriften.
Der Unterschied zwischen GPSR und CE-Kennzeichnung liegt im Anwendungsbereich. Die CE-Kennzeichnung ist nur für Produktgruppen vorgeschrieben, die unter bestimmte europäische Harmonisierungsrechtsvorschriften fallen, etwa Maschinen, Spielzeug oder bestimmte Elektrogeräte. Die Produktsicherheitsverordnung führt keine allgemeine CE-Pflicht für sämtliche Verbraucherprodukte ein.
Ein vorhandenes CE-Zeichen ersetzt die GPSR-Prüfung nicht. Auch bei einem CE-pflichtigen Produkt können zusätzliche Vorgaben zur Rückverfolgbarkeit, zum Online-Angebot, zu Rückrufen oder zur verantwortlichen Person relevant sein. Umgekehrt dürfen Produkte ohne gesetzliche CE-Pflicht nicht allein zu Werbezwecken mit einem CE-Zeichen versehen werden.
Auswirkungen auf SEO, SEA und GEO
Die Produktsicherheitsverordnung ist kein direkter Google-Ranking-Faktor. Vollständige und konsistente Produktinformationen verbessern jedoch die Qualität einer Produktdetailseite, reduzieren Rückfragen und helfen Suchmaschinen, Produkte, Marken, Modelle und Anbieter eindeutig zuzuordnen. Rechtliche Pflichtangaben ersetzen dabei keine hilfreichen Produkttexte für Nutzer und Suchmaschinen.
Für SEO sollten GPSR-Angaben als strukturierte Produktdaten gepflegt werden, ohne identische Textblöcke unnötig über Tausende URLs zu vervielfältigen. Herstellerdaten können zentral verwaltet und auf jeder betroffenen Produktseite korrekt ausgespielt werden. Individuelle Beschreibungen, technische Merkmale und Anwendungshinweise bleiben für Suchintention, Conversion und organische Rankings erforderlich.
Im SEA können unvollständige oder widersprüchliche Informationen zu Problemen zwischen Produktfeed, Anzeige und Zielseite führen. Sicherheitsangaben müssen mit dem tatsächlich beworbenen Produkt übereinstimmen. Eine saubere Datenbasis unterstützt deshalb sowohl Kampagnen als auch die Suchmaschinenoptimierung von Onlineshops.
Für GEO, also Generative Engine Optimization, erleichtern klar benannte Hersteller, Modellnummern, verantwortliche Wirtschaftsakteure und Sicherheitshinweise die maschinelle Zuordnung von Produktinformationen. Eine bessere Auslesbarkeit garantiert keine Nennung in ChatGPT oder anderen KI-Systemen. Konsistente Fakten schaffen jedoch eine belastbarere Grundlage als uneinheitliche Angaben in Bildern, PDFs und getrennten Shopbereichen.
GPSR im Shop umsetzen
Die Umsetzung beginnt mit einer Bestandsaufnahme der Produkte und Lieferketten. Marketing, Einkauf, Produktmanagement, Recht und Shop-Entwicklung müssen dabei auf dieselben Stammdaten zugreifen. Eine rein redaktionelle Anpassung einzelner Produktseiten reicht bei großen Sortimenten meist nicht aus.
Aus der Projektpraxis zeigt sich besonders bei größeren Shops ein wiederkehrendes Muster: Sicherheitsdaten liegen häufig in Lieferantendateien, Produktbildern und einzelnen PDF-Dokumenten verteilt. Ein zentrales Datenmodell reduziert Übertragungsfehler und erleichtert zugleich die technische Pflege. Ein laufendes technisches Monitoring kann anschließend prüfen, ob Pflichtbereiche erreichbar und indexierbare Produktseiten vollständig sind.
Häufige Fragen zur GPSR
Gilt die GPSR auch für reine B2B-Produkte?
Produkte, die ausschließlich für eine gewerbliche Verwendung bestimmt sind und vernünftigerweise nicht von Verbrauchern genutzt werden, fallen grundsätzlich nicht unter die allgemeinen Regeln für Verbraucherprodukte. Ist eine private Nutzung jedoch vorhersehbar, kann die GPSR trotzdem greifen.
Gilt die GPSR auch für gebrauchte Produkte?
Ja, die GPSR erfasst grundsätzlich auch gebrauchte, reparierte und wiederaufbereitete Verbraucherprodukte. Ausnahmen können für Antiquitäten oder für Produkte gelten, die vor der Nutzung eindeutig als reparaturbedürftig gekennzeichnet sind.
Braucht jedes Produkt eine verantwortliche Person in der EU?
Für ein erfasstes Produkt muss ein verantwortlicher Wirtschaftsakteur in der EU vorhanden sein. Bei einem Hersteller mit Sitz in der EU übernimmt regelmäßig dieser die Rolle, bei Drittlandsprodukten kommen beispielsweise Importeur, Bevollmächtigter oder Fulfillment-Dienstleister infrage.
Müssen GPSR-Angaben direkt auf der Produktseite stehen?
Bei einem Online-Angebot müssen die vorgeschriebenen Herstellerdaten, Produktinformationen und Warnhinweise klar sichtbar und leicht zugänglich sein. Eine Darstellung ausschließlich auf der Verpackung oder nach Abschluss der Bestellung genügt für die Informationspflichten des Fernabsatzes grundsätzlich nicht.
Reicht eine CE-Kennzeichnung für die GPSR aus?
Nein, eine CE-Kennzeichnung bestätigt nur die Anwendung der jeweils einschlägigen europäischen Harmonisierungsregeln. Pflichten der GPSR zur Rückverfolgbarkeit, verantwortlichen Person, Online-Darstellung und Reaktion auf gefährliche Produkte können zusätzlich gelten.
Was gilt beim Dropshipping aus einem Drittstaat?
Beim Dropshipping muss vor dem Angebot geklärt sein, welcher Wirtschaftsakteur innerhalb der EU für das Produkt verantwortlich ist. Der Shop muss außerdem die vorgeschriebenen Herstellerdaten, Kontaktdaten, Identifikationsmerkmale und Sicherheitsinformationen im Angebot darstellen.
Müssen ältere Produktseiten nachträglich angepasst werden?
Maßgeblich sind unter anderem der Zeitpunkt des Inverkehrbringens und die konkrete Angebotssituation. Neue Angebote und neu in Verkehr gebrachte Produkte müssen die aktuellen Anforderungen erfüllen, während für bereits vor dem 13. Dezember 2024 rechtmäßig in Verkehr gebrachte Produkte Übergangsregeln bestehen können.
Wenn du Produktseiten, Shop-Technik und Suchmaschinenmarketing gemeinsam prüfen lassen möchtest, zeigt ein Potenzialcheck, wo Datenfelder, Inhalte und technische Prozesse angepasst werden sollten.
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