EuGH fällt Urteil über den deutschen Rundfunkbeitrag

Der EUgH hat sein Urteil gefällt.

©Shutterstock/New Africa


Seit Jahren wird der deutsche Rundfunkbeitrag von vielen Seiten scharf kritisiert. Nun hat der Europäische Gerichtshof am heutigen Donnerstag ein Urteil dazu gefällt. Demnach verstößt dieser nicht gegen das EU-Recht und kann somit weiterhin für jeden Haushalt eingezogen werden.

Für die Gegner des Rundfunkbeitrags ist dies, nachdem sie erst im Juli vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert sind, der nächste Rückschlag. In dem Verfahren heute mussten die Richter unter anderem klären, ob der derzeitige monatliche Beitrag von 17,50 € eine verbotene staatliche Beihilfe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist. Dies ist aus Sicht der Richter nicht der Fall, auch nicht nach der Reform des Rundfunkbeitrags von 2013 (Rechtssache C-492/17). Gegen das 2013 geänderte Einzugssystem hatten zahlreiche Zahlungspflichtige vor deutschen Gerichten erfolglos geklagt. Seitdem ist jeder Haushalt verpflichtet seinen Beitrag zu zahlen, auch wenn kein Rundfunkgerät im Besitz ist. Zu den Haushalten zählen übrigens auch Institutionen und Firmen. Menschen mit einem Zweitwohnsitz, bzw. mit mehreren Wohnungen dürfen aber dem Urteil zufolge nicht ein zweites Mal zur Zahlung des Beitrags aufgefordert werden.

Früher waren noch Kontrolleure im Einsatz

Vor der Reform 2013 war die Rundfunkgebühr noch geräteabhängig, was zur Folge hatte, dass Kontrolleure von Tür zu Tür zogen, um Nichtzahler zu entlarven. Als Folge der geänderten Regeln klagten daher viele Beitragszahler vor den deutschen Gerichten. Bei den Verhandlungen ging es überwiegend um die Art und Weise, wie die fälligen Beiträge eingetrieben wurden. Das Landgericht Tübingen rief daraufhin zur Klärung aufkommender Fragen den Europäische Gerichtshof an. Aus Sicht des Landgerichts hätte die EU-Kommission über die Neuregelungen informiert werden müssen, da es sich hierbei um eine wesentliche Umgestaltung des Einzugssystems handelte. Des Weiteren wurde eine deutliche Steigerung des Beitragaufkommens festgestellt.

EU-Gutachter hatte den Beitrag bereits als rechtens angesehen

Bereits im September betonte ein wichtiger EU-Gutachter, die Einforderung des Rundfunkbeitrags sei rechtens. Für die EuGH-Richter sind solche Einschätzungen zwar nicht bindend, jedoch folgen sie in den meisten Fällen dieser. Die einzelnen Fälle in Deutschland müssen letztendlich von den nationalen Gerichten entschieden werden. Richten werden sie sich hierfür nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshof als höchstem EU-Gericht.

Quelle: www.morgenpost.de

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