Kampf gegen Fake-Shops: Identitätsprüfung bald Pflicht bei Anmeldung neuer de-Domains

Consumer Protection

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Auf der Verbraucherschutzkonferenz in Mainz wurde beschlossen, dass neue Internetseiten mit de-Domain künftig nur noch nach einer Identitätsprüfung zugelassen werden. Damit soll den sogenannten Fake-Shops der Kampf angesagt werden. Bisher konnte man Webseiten mit de-Domains nämlich ohne den Nachweis seiner Identität anmelden. Daher wurden in der Vergangenheit viel solcher Seiten unter falschem Namen und Anschrift angemeldet. Betrüger nutzen nämlich häufig de-Seiten, um seriöser zu wirken.

Des Weiteren diskutierte das Verbraucherschutzministerium über standardisierte Rechenvorgänge in Computern. Es wird eine Stärkung des Verbraucherschutzes bei Algorithmen, die u. a. in Navigationssystemen und Suchmaschinen vorkommen, gefordert. Es wird befürchtet, dass Algorithmen derart manipuliert werden können, dass sie Einfluss auf Jobbewerbungen, Kreditvergaben sowie den Abschluss von Versicherungen und Handyverträgen haben könnten. Deshalb plädierte die Vorsitzende des Verbraucherschutzministeriums, Anne Spiegel, dafür, dass eine Bundesbehörde zur Kontrolle computergesteuerter Entscheidungen geschaffen wird.

Insgesamt wurde über 57 Anträge im Laufe der Konferenz diskutiert. Unter anderem wurden die Kennzeichnungspflicht von Lebensmitteln und Maßnahmen zur Reduzierung von Plastikmüll erörtert. Die Ergebnisse sollen heute Nachmittag bekannt gegeben werden.

Quelle: internetworld.de

 

 

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