Netflix und Co. | Wann ist das Teilen von Abos erlaubt?

Netflix & Co. Wann ist das Teilen von Premium-Abos erlaubt

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Die Premium-Abos der einzelnen Streaming-Dienste wie Netflix, Spotify und Co. ermöglichen das gleichzeitige Abspielen von Inhalten auf mehreren Geräten. Dies lässt darauf schließen, dass solche Accounts geteilt werden können. Dabei ist allerdings auch bei solchen “Familienpaketen” Vorsicht geboten, denn auch hier gibt es Regeln zu befolgen.

Auch wenn ein Verstoß recht teuer werden kann, sind bisher keine derartigen Fälle bekannt. In den meisten Fällen werden unerlaubt geteilte Accounts einfach deaktiviert. Vor allem Spotify beugt auf dieser Weise dem unerlaubten Teilen von Inhalten vor.

Wer also sicher gehen will, dass kein Ärger droht, der sollte sich die Nutzungsbedingungen der Streaming-Anbieter ansehen. Natürlich unterscheiden sich die Regeln zum Teilen von Premium-Abos je nach Anbieter.

Premium-Abos richtig teilen

Netflix

Ein Netflix-Account kann von mehreren Personen auf bis zu vier Geräten gleichzeitig genutzt werden. Allerdings müssen die User allesamt in einem Haushalt leben, um nicht gegen die Nutzungsbedingungen zu verstoßen. Ob Netflix diese jedoch überprüfen kann, ist unklar.

Amazon Prime Video

Auch bei Amazon Prime Video können sich zwei in einem Haushalt lebende Personen einen Account teilen. Es gibt jedoch Einschränkungen, so können beispielsweise nicht die gleichen Inhalte parallel gestreamt werden. Auch gilt zu bedenken, dass der Prime-Zugang auch dem Login zum Einkaufen entspricht.

Sky

Bei einem Sky-Abo können bis zu vier Geräte, die sich in einem Haushalt befinden, registriert werden. Dabei kann auf nur drei Geräten gleichzeitig gestreamt werden. Dabei entspricht das Teilen der Zugangsdaten mit Dritten einem Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen.

Spotify

Bei dem Spotify Familien-Abo können sich bis zu sechs Personen einen Account teilen. Durch Einladungen kann der Account-Inhaber seinen Account teilen, allerdings müssen alle eingeladenen Personen über die gleiche Anschrift wie der Inhaber verfügen. Durch Standortabfragen hat Spotify letztes Jahr versucht zu überprüfen, ob Mitglieder wirklich zur Nutzung geteilter Accounts berechtigt sind.

Apple Music

Anders sieht es bei Apple Music aus. Hier können die Abos mit bis zu sechs Personen geteilt werden, die über eine eigene Apple-ID verfügen. Dabei müssen sich die Mitglieder nicht an einem Ort befinden, sondern nur im gleichen Land ansässig sein. Die Familienfreigabe dient hier als Verwaltungselement und entscheidet, wer in das Abo aufgenommen wird.

Fazit

Letztendlich besagen die Nutzungsbedingungen der meisten Streaming-Anbieter, dass ein Premium-Account innerhalb eines Haushaltes bedenkenlos geteilt werden kann. Dennoch sollte man sich vorab mit den Nutzungsbedingungen vertraut machen, um keine bösen Überraschungen zu erleben.

Quelle: www.spiegel.de

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