Google Ads ermöglicht das Ausschließen nicht-binärer Personen
Laut ‘The Markup’ erlauben die aktuellen Einstellungen von Google Ads Unternehmen, Personen mit nicht-binärem Geschlecht auszuschließen. Mit dieser Form der Diskriminierung verstößt Google gegen seine eigenen Richtlinien für personalisierte Werbung.
Schon in der Vergangenheit hatte der Suchmaschinenbetreiber Probleme mit Diskriminierung. So konnten Unternehmen bei Anzeigen für Wohnen, Beschäftigung und Kredite Personen aufgrund Ihrer Postleitzahl, des Alters, des Geschlechts und des Familienstands ausschließen. Nachdem das US-amerikanische Ministerium für Wohnungsbau und Stadtentwicklung (HUD) Facebook wegen ähnlicher Praktiken angeklagt hatte, änderte auch Google seine Anzeigenrichtlinien.
Bereits davor wurden die Richtlinien dahingehend angepasst, dass Werbetreibende nicht mehr Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, Rasse und Religion ausschließen durften.
Nun soll es laut Elijah Lawal, Google-Sprecher, in den nächsten Wochen ein weiteres Update geben, um auch die Diskriminierung nicht-binärer Personen und Transgender zu unterbinden.
Sollten Sie also Werbung über Google Ads schalten, achten Sie darauf, Personengruppen nicht unrechtmäßig auszuschließen. Bewerber, Mitarbeiter und ehemalige Mitarbeiter sind vor einer Einstellung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Religion, Geschlecht (einschließlich Schwangerschaft, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität), Nationalität, Alter (40 Jahre und älter), Behinderung und genetischen Informationen (einschließlich der familiären gesundheitlichen Geschichte) geschützt.
Quelle: Search Engine Land
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