Urteil in Magdeburg | Apotheker dürfen rezeptfreie Medikamente über Amazon verkaufen

Rezeptfreie Arzneimittel dürfen laut einem heute gefällten Urteil in Magdeburg über Online-Plattformen wie Amazon vertrieben werden.

©Shutterstock/MIND AND I


Rezeptfreie Arzneimittel dürfen laut einem heute gefällten Urteil über Online-Plattformen wie Amazon vertrieben werden. Ein Münchener Apotheker hatte gegen einen Kollegen geklagt und ist nun vor dem Landgericht Magdeburg gescheitert.

Eine Apotheke aus dem Harz vertreibt rezeptfreie, apothekenpflichtige Medikamente über die Handelsplattform Amazon. Damit konnte sich ein Münchener Apotheker nicht anfreunden und zog gegen seinen Mitbewerber vor Gericht. Dieses entschied jedoch gegen den Kläger, da der Vertrieb der Arzneimittel auf Amazon nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstößt, so ein Sprecher (Az.: 36 O 48/18).

Der aus dem Harz stammende Apotheker vertreibt die rezeptfreien Medikamente unter dem Namen seiner Apotheke. Auch den Verkauf und Versand übernimmt dieser selbstständig. Aus Sicht des Landgerichts spricht nichts gegen einen solchen Handelsweg und bezieht sich dabei auf eine Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2012. In diesem wurde der Handel von rezeptfreien Medikamenten im Internet als legal, bzw. nicht rechtswidrig erklärt.

Selbst bei den Kundenrezensionen auf Amazon sieht die Handelskammer keinen Gesetzesverstoß. Die Bewertungen lassen eine klare Meinung der Verbraucher erkennen und deuten in keinster weise auf Werbung oder Bewertungen der Apotheke selbst. Folglich verstößt der Apotheker aus dem Harz auch nicht gegen die Vorschrift der Medikamentenwerbung.

Quelle: www.t3n.de

 

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