Erste Abmahnung wegen des Begriffs Webinar

Erste Abmahnung wegen des Begriffs Webinar

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Seit längerer Zeit wird in verschiedenen Medien berichtet, dass der Begriff “Webinar” als eingetragene Marke geschützt ist. Aus diesem Grund könnte möglicherweise bei der Verwendung dieses Begriffs für eigene Seminarangebote eine Abmahnung erfolgen.

Ein Anwalt hat einen Bericht einer solchen Abmahnung erhalten. Tatsächlich ist der Begriff Webinar seit 2003 als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen. Jedoch bleibt abzuwarten, ob und wie diese Abmahnungen zu dieser Marke Erfolg haben – besonders aussichtsreich erscheint dies aber nicht.

Quelle: t3n.de

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