BGH-Urteil: Keine Haftung für Rezensionen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Händler, die online ihre Produkte verkaufen, nicht für verwirrende Rezensionen von Kunden haften. Mit dieser Entscheidung wies der BGH die Klage des Verband Sozialer Wettbewerb ab.
Da die Angebote auf einer Online-Plattform wie Amazon klar von den gekennzeichneten Bewertungen der Kunden abzutrennen sind, sieht der BGH keinen Grund den Händler dafür haften zu lassen. Entscheidend war laut BGH-Richter auch das:
“Kundenbewertungssysteme auf Online-Marktplätzen gesellschaftlich erwünscht sind und verfassungsrechtlichen Schutz genießen.”
Klage des Verband Sozialer Wettbewerb
Die Kläger wollten mit der Klage das Löschen der irreführenden Rezensionen erreichen. Dabei ging es konkret um einen bestimmten Händler auf Amazon, dessen Produkte Kinesiologie-Tapes sind. Dort gab es einige verwirrende Rezensionen, die eine schnelle Wirkung der Tapes gegen Schmerzen beinhalteten. Jedoch ist eine solche Wirkung nicht nachgewiesen.
Der Verband Sozialer Wettbewerb hat verlangt, dass der Händler die Löschung der Bewertungen bei Amazon beantragt, jedoch ist diese Klage abgewiesen worden.
Quelle: t3n.de
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