Mitstörerhaftung

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Was bedeutet Mitstörerhaftung?

Die Mitstörerhaftung beschreibt die Haftung des Händlers für rechtswidriges Verhalten seines Affiliates. Grundsätzlich besteht die Haftung des Händlers, allerdings haben mehrere Gerichte unterschiedliche Urteile zu diesem Thema gefällt.

Affiliate Marketing

Beim Affiliate Marketing werden Vertriebspartner, sogenannte Affiliates, vom Händler eingestellt. Das Geschäftsmodell läuft auf Provisionsbasis. Pro Verkauf, Lead oder Klick wird dem Affiliate eine vorher vereinbarte Summer ausgezahlt. Das Affiliate Marketing ist eine Sonderform des Networkmarketing.

Wenn Sie noch Fragen bezüglich des Affiliate Programms haben, dann können Sie gerne den jeweiligen Glossar dazu besuchen und sich über das Thema informieren.

Das Affiliate Marketing ist ein reines Internetgeschäft. Der Händler stellt den Vertriebspartnern Werbemittel und Links zur Bewerbung der eigenen Produkte zur Verfügung. Die Vermittlung von Produkten und dessen Erfolg hängt dann vom Affiliate ab. Die Provision wird nur nach erfolgreichem Verkauf gezahlt. Der Erfolg wird mit einem Cookie über einen Affiliate-Link nachvollzogen.

Haftung des Händlers auf Basis der Mitstörerhaftung

Mehrfach standen Händler wegen ihrer Vertriebspartner vor Gericht. Es geht um die Frage, ob ein Händler für Rechtsverstöße seines Affiliates haftbar gemacht werden kann. Die Gerichtsurteile sind bislang in dieser Frage nicht eindeutig. Es kam häufig auf die Art der Rechtsverletzung an und ob der Händler davon hätte wissen können, um es zu unterbinden.

Vertriebspartner als Beauftragter

Bei Urteilen, die zulasten des Händlers ausgingen, ging man davon aus, dass der Affiliate Beauftragter des Händlers ist. Beauftragter ist jeder, der für oder mit dem Unternehmen zusammenarbeitet, egal, ob dafür ein direkter Vertrag oder ein Vertrag über ein Affiliate-Netzwerk geschlossen wurde.

Irreführende Werbung führt trotz Vertragsverbot zur Verurteilung

In einem Urteil vor dem Landgericht Karlsruhe wurde ein Händler aufgrund von irreführender Werbung seines Affiliates verurteilt. Dies geschah auf Basis der Mitstörerhaftung.

Obwohl die irreführende Werbung laut Vertrag ausdrücklich verboten war, haftete der Händler für seinen Vertriebspartner. Das Verbot vor unlauterer Werbung im Vertrag hat alleine keine Wirkung, wenn sich der Vertriebspartner nicht daran hält. Der Händler ist verpflichtet regelmäßig die angegebene Website seiner Vertriebspartner auf Rechtsverstöße zu kontrollieren, bevor es zu einem Verfahren kommt. Nur so kann einem Urteil vorgebeugt werden.

BGH Urteil zur Mitstörerhaftung

Abschließend hat sich der Bundesgerichtshof mit der Problematik befasst. Der BGH kam zu dem Urteil, dass Händler grundsätzlich für ihre Affiliates bei Rechtsverstößen haften. Die Mitstörerhaftung ist allerdings ausgeschlossen, wenn die Rechtsverletzung auf einer Webseite geschehen, die dem Händler nicht bekannt sind. Die Verantwortung des Händlers gilt nur für die Affiliate-Webseite, die bei der Registrierung und zu Werbezwecken angegeben wurde.

Fazit

Über die Mitstörerhaftung für Händler wird weiter gestritten. Grundsätzlich sind Händler für Rechtsverstöße ihrer Affiliates verantwortlich. Daher lohnt es sich vorab Verträge im Bezug auf eine etwaige Mitstörerhaftung abzuschließen.


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