EU-Parlament winkt neuen Vorschlag zum Urheberrecht durch

Das EU-Parlament winkt neuen Vorschlag zum Urheberrecht durch

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Das EU Parlament in Brüssel hat einen neuen Vorschlag zum Urheberrecht durchgewinkt und akzeptiert. Damit einher geht die Verabschiedung zweier umstrittener Paragraphen zu Uploadfiltern und einer Linksteuer. Der neue Vorschlag wurde trotz massiver Proteste und Bedenken von Experten mit 438 Stimmen verabschiedet.

Uploadfilter soll Urheberrecht stärken

Die genannten Uploadfilter sollen automatisch prüfen, ob die hochgeladenen Inhalte mit urheberrechtliche geschützten Inhalten übereinstimmen. Vergleichbar ist beispielsweise der Uploadfilter von YouTube. Experten haben hierbei allerdings Bedenken über die Identifizierung der Inhalte, da beispielsweise jede Person Urheberrechte für Inhalte beanspruchen kann. Hieraus entsteht die Gefahr des Missbrauchs. Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass die Plattformen auf den die Inhalte für Verletzungen haften.

Verlinkungen nur noch gegen Lizenz

Die sogenannten Linksteuer betrifft die Verlinkung von Zeitungsartikeln und urheberrechtlich geschützten Inhalte. Die kostenlose Verlinkung von solchen Inhalten soll in Zukunft nicht mehr möglich sein. Stattdessen sollen Verlinkungen von Verlagen nur lizenziert möglich sein. Das heißt, Links werden in Zukunft kostenpflichtig werden. Dies betrifft ebenfalls kurze Teasertexte. Durch die Regelung wird das Verlinken von Inhalten erschwert und im schlimmsten Fall verhindert. Der geänderte Entwurf wurde nun dahingehend abgeschwächt, dass die Verlinkung einzelner Wörter ohne Lizenz möglich ist. In den Google News erschienen dann beispielsweise keine Überschriften und Textausschnitte mehr, sondern nur einzelne Wörter. Die Anzahl dieser Wörter ist bisher nicht genau definiert.

Die Auswirkungen

Die freie Verbreitung von Inhalten wird so massiv eingeschränkt und reglementiert. Insgesamt steht die Netzfreiheit in Gefahr. Profitieren werden nur große Verlage. Kleine und mittlere Verlage sowie freie Journalisten und Autoren werden wohl Nachteile erleiden, da ihre Inhalte weniger oder gar nicht verbreitet werden. Die Verbreitung von Inhalten und das Bilden der eigenen Meinung wird durch den Gesetzentwurf stark beeinflusst. Im Endeffekt werden nur lizenzierte Inhalte verbreitet werden können, was im schlimmsten Fall die Streuung gezielter Informationen ermöglicht und ungewünschte Inhalte nur schwer verbreitet werden können.

Noch ist das Gesetz nicht verabschiedet. Im kommenden Frühjahr werden voraussichtlich der Europäische Rat, die Europäische Kommission und das EU Parlament über den Entwurf beraten und eine EU-Direktive zur Abstimmung übergeben. Bis dahin sollten Kritiker und Gegner handeln.

Folgen für das Online Marketing

Die Folgen für das Online Marketing sind noch nicht abzusehen. Werden die aktuellen Gesetzentwürfe umsetzt, wird das Verlinken wichtiger Quellen und Inhalte um einiges komplizierter. Die Urheberrechte müssen geprüft werden und ggf. Lizenzen erworben werden.

Ist man als News-Publisher tätig wird man selbst Lizenzen vergeben müssen und sich mit Portalen wie Google News einigen müssen. Das Hochladen von Inhalten auf Plattformen wie YouTube muss gründlich geprüft werden.

Zusammenfassend steigen die Aufwände für das Erstellen von Content und Inhalten, da bereits bei der Recherche urheberrechtliche Aspekte berücksichtigt werden müssen. Dies gilt auch für die Offpage Optimierung und den Aufbau von Backlinks. Auch im Content Marketing müssen entsprechende Lizenzen und Vereinbarungen geschaffen werden. Das organische Seeden und Teilen von Inhalten wird somit fast unmöglich.

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