Aktiva

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Was ist Aktiva?

Rein begrifflich gesehen handelt es sich bei dieser Bezeichnung um den Plural von dem Wort Aktivum. Wenn man das ganze Vermögen eines Unternehmens zusammenzählt, dann erhält man die sogenannten Aktiva. Dieser Begriff spielt vor allem im Bereich der Buchhaltung eine wichtige Rolle und fasst genau genommen einige weitere Begrifflichkeiten zusammen. Es handelt sich hierbei um die Summe der einzelnen Vermögensgegenstände und die Aktivposten sind somit ein wichtiger Teil der Bilanz.

In diesem Zusammenhang bilden die Aktivposten ab, wofür das Kapital in Form von Objekten und Geldwerten verwendet wird. Es handelt sich genauer um den Gegenpart zur Passiva, welche das Kapital des betreffenden Unternehmens darstellt.

Die einzelnen Bestandteile der Aktivposten

Welche einzelnen Bestandteile zur Aktiva gehören, wird in Handelsgesetzbuch ausdrücklich geregelt. Laut offizieller Festlegungen zählen hierzu sowohl das Anlagevermögen als auch das Umlaufvermögen. Zudem werden die Posten zur Rechnungsabgrenzung als Aktiva bezeichnet. Aktive latente Steuern finden ebenfalls Erwähnung in diesem Zusammenhang.

Weiter gehört der aktive Unterschiedsbetrag aus der sogenannten Vermögensrechnung laut HGB zu diesem Bereich. Die Rechnungsabgrenzungskosten sind so etwas wie ein Nebenposten der Aktiva. Diese sind allerdings nur dann anzusetzen, wenn eine Firma Kosten hat, welche erst in der folgenden Periode in einer tatsächlichen Leistung resultieren.

Unterschied zwischen Aktiva und Passiva

Die aktive Seite der Bilanz gibt an, mit welchem tatsächlich vorhandenen Vermögen ein Unternehmen arbeiten kann. Die Summe der Aktivposten stimmen mit der Summe der Passiva überein – ist dies nicht der Fall, so ist die Berechnung innerhalb der Buchhaltung in jedem Falle fehlerhaft und die Verantwortlichen müssen umgehend tätig werden. In der Regel wird das Vermögen als Aktiva bezeichnet.
Die passive Seite ist hingegen dazu da, das vorhandene Vermögen zu finanzieren. Hierbei kann es sich entweder um eigenes Kapital oder um solches Kapital handeln, welches durch einen Kredit finanziert wird. Das Kapital wird als Passiva bezeichnet.

Hier gelten drei verschiedene Bilanzprinzipien

Sowohl für die Aktivposten als auch für die Passiva gelten drei grundsätzlichen Prinzipien:

  • Bilanzwahrheit
  • Bilanzklarheit
  • Bilanzkontinuität

Vor allem für den Bereich des Gläubigerschutzes ist es von höchster Wichtigkeit, dass die Buchhaltung eines Unternehmens diese Prinzipien einhält und die Einhaltung einer eventuellen Überprüfung durch das ansässige Finanzamt auch standhalten kann. Bestimmte Teile der Aktivposten können unterbewertet und Teile der Passiva hingegen überbewertet werden. Das geschieht zum Schutz der möglichen Gläubiger.

Die Unterbewertung der Aktiva kann insbesondere für die Bereiche des Anlagevermögens sowie im Hinblick auf allgemeine Forderungen und für Hilfsstoffe oder Betriebsstoffe vorgenommen werden. Auf diese Weise sollen die Vermögensrisiken gemindert werden, weil einzelne Vermögensgegenstände umständehalber an Wert verlieren können. Dieser teilweise oder ganze Verlust soll durch eine großzügige Kalkulation ausgeglichen werden.


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