Teledienstegesetz (TDG)

Teledienstegesetz (TDG)

Copyright © Shutterstock / Alexander Supertramp

Was ist das Teledienstegesetz (TDG)?

Definition

Das Teledienstegesetz (TDG) oder Teledienstgesetz (TDG) war das Gesetz über die Nutzung von Telediensten und wird häufig mit dem Telemediengesetz (TMG) verwechselt. Es wurde am 22.07.1997 erlassen und trat am 01.03.2007 wieder außer Kraft. Die Idee hinter dem Gesetz war eine rechtlich nachvollziehbare Internetentwicklung. Der Grund für dieses Gesetz sollte eine einheitliche Regelung im Umgang mit den unterschiedlichen Nutzungsarten von Informations- und Kommunikationsdiensten sein.

Rückblick und Änderung des TDG

Das Hauptproblem des TDG war die Gesetzgebungskompetenz, die zu Unstimmigkeiten zwischen Bund und Ländern führte. Es entstanden dadurch Überschneidungen mit dem Staatsvertrag über Mediendienste. Das machte die Ausführung und Auslegung schwierig. Von 2000 bis 2006 wurde das TDG insgesamt dreimal abgeändert. Ein weiterer Vorschlag zur Änderung, das unter dem Namen Anti-Spam-Gesetz bekannt wurde, scheiterte und wurde in der Bevölkerung kritisiert.

Teledienstgesetz (TDG) Informationspflichten

Die nachfolgend aufgeführten Informationen waren teil der allgemeinen Informationspflichten aus § 6.

1. Name und Adresse bei Privatpersonen sowie eine Rechtsform bei einer juristischen Person
2. E-Mail für eine schnelle Kontaktaufnahme
3. zuständige Aufsichtsbehörde, sofern notwendig
4. Handelsregister und die jeweils registrierte Nummer
5. bei bestimmten Berufen auch Kammer und Berufsbezeichnung
6. Umsatzsteueridentifikationsnummer

Besondere Informationspflichten

Für manche Anbieter galten besondere Informationspflichten. Der §7 des TDG regelte unter anderem die Kennzeichnung von Gewinnspielen und Preisausschreiben. Diese mussten ganz klar als solche erkennbar und eindeutig für Besucher gekennzeichnet sein.

Herkunftslandprinzip

Das Herkunftslandprinzip im Teledienstegesetz (TDG) besagte, dass sich in Deutschland befindliche Anbieter auch dann deutschem Recht und folglich dem Teledienstegesetz (TDG) unterliegen, wenn sie ihre Dienste in einem anderen EU-Land anbieten.

Bußgelder

Bei Verstößen gegen das Teledienstegesetz (TDG) drohten empfindliche Geldstrafen bis zu einer Höhe von fünfzigtausend Euro. Gerade bei Inkrafttreten wurden viele Webseitenbetreiber abgemahnt. Es entstand eine regelrechte Abmahnindustrie. Auch das Telemediengesetz schaffte nicht die erhoffte Klarheit.

Abgrenzung zum neuen Telemediengesetz (TMG)

Der Nachfolger des Teledienstegesetz (TDG) ist das am 1. März 2007 inkraftgetretene Telemediengesetz (TMG). Das Gesetz fasst die früher getrennt verwendeten Begriffe Teledienst und Mediendienst zusammen. Der Begriff Telemedien umfasst nun alle Informations- und Kommunikationsdienste mit der Ausnahme von Telefonie über das Internet und Rundfunk.

Es übernahm die Regelung zum Datenschutz vom Teledienstedatenschutzgesetz und gleicht auch in vielen anderen Punkten seinem Vorgänger. In vielen Bereichen wurde aber noch immer keine Rechtsklarheit geschaffen. Die Anbieter müssen Besucher nach wie vor über Zweck, Umfang und Art der Erhebung und Verwendung der personenbezogenen Daten unterweisen. An der Rechtslage änderte sich diesbezüglich, entgegen vieler Pressestimmen, mit dem neuen Gesetz nichts.

Auch bezüglich der Mitstörerhaftung änderte sich mit dem TMG nichts, Webseitenbetreiber müssen weiterhin penibel darauf achten, auf welche Inhalte sie verlinken. Die Versendung von Spam per Mail wurde mit dem TMG zu einer Ordnungswidrigkeit. Auch das TMG steht wie das TDG oft in der Kritik, besonders die Herausgabe von Nutzerdaten sorgt bei vielen Webseitenbetreibern für Unverständnis.


Sie haben noch Fragen?

Kontaktieren Sie uns

Kostenloser SEO-Check der OSG


Weitere Inhalte