Telemediengesetz (TMG)

Telemediengesetz (TMG)

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Was ist das Telemediengesetz (TMG)?

Das Telemediengesetz, abgekürzt durch TMG, ist ein Bundesgesetz, das die rechtlichen Rahmenbedingungen der Telemedien in der Bundesrepublik Deutschland regelt. Es trat am 01. März 2007 in Kraft und löste das Teledienstegesetz (TDG), das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) und den Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) ab. Das TMG enthält den größten Teil der zentralen Vorschriften des Internetrechts, weshalb es umgangssprachlich auch als Internetgesetz bezeichnet wird.

Was sind Telemedien?

Telemedien sind elektronische Informations- und Kommunikationsdienste. Diese sind abzugrenzen vom Rundfunk, der im Rundfunkstaatsvertrag (RStV) geregelt ist, und von reinen Telekommunikationsdiensten, die dem Telekommunikationsgesetz (TKG) unterliegen. Zu den Telemedien gehören Suchmaschinen, Online-Shops und -Auktionshäuser, Webmailingdienste, alle Arten von Informationsdiensten und Onlineplattformen, Chatrooms und Dating-Seiten, aber auch private Websites und Internetblogs.

Was wird im Telemediengesetz geregelt?

Das TMG enthält Vorschriften zum Datenschutz und zur Herausgabe von Daten, zur Haftung für gesetzeswidrige Inhalte und weiterführende Links, zur Bekämpfung von Spam-Mails, zum Providerprivileg sowie Inhaltsvorgaben zum Impressum. Einige ergänzende Vorschriften für Telemedien sind in den Paragrafen 54 bis 61 des Rundfunkstaatsvertrages geregelt. Telemedien, die auch Telekommunikationsdienstleistungen anbieten, unterliegen außerdem dem Telekommunikationsgesetz. Dieses reguliert den Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation.

Kritik am Telemediengesetz

Das TMG ist schon mehrfach in die Kritik geraten. Ein großes Problem für Telemedienbetreiber besteht darin, dass sie laut TMG für alle Inhalte ihrer Website verantwortlich sind. Dazu gehören auch Kommentare, die von Nutzern der Website verfasst wurden. Betreiber müssen daher alle Kommentare kontrollieren und gegebenenfalls löschen, wenn diese fremdenfeindliche oder volksverhetzende Inhalte enthalten.

Dies stellt einen enormen Aufwand dar. Umstritten ist auch, dass Betreiber auf Anforderung der zuständigen Stellen Auskunft über Bestandsdaten, wie Name und Anschrift der Nutzer, herausgeben müssen. Diese sollen zur Strafverfolgung dienen und die Geheimdienste in ihrer Arbeit unterstützen.

Außerdem soll die Herausgabe der Daten zur Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums und anderer geschützter Rechte möglich sein. Dabei werden die Belange der Nachrichten- und Militärdienste auf die gleiche Stufe mit der Musik- und Filmindustrie gestellt, was für einige Empörungen sorgte. Nachdem zunächst WLAN-Betreiber für alle Verstöße in ihrem Netzwerk haftbar gemacht werden konnten, ist dies mit der Änderung des TMG von 2017 geändert worden.

Solange WLAN-Anbieter ihren Anschluss angemessen sichern und alle Nutzer dem Betreiber zusichern, dass sie keine Rechtsverletzungen begehen, kann der WLAN-Anbieter nicht mehr für Verstöße seiner Nutzer haftbar gemacht werden.


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