DDOW

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Was bedeutet DDOW?

Der Deutsche Datenschutzrat Online Werbung, abgekürzt DDOW, ist die freiwillige Selbstregulierungseinrichtung der deutschen digitalen Werbewirtschaft für nutzungsbasierte Online-Werbung. Das Präsidium des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft hat den Rat für den Bereich Datenschutz und Transparenz eingesetzt. Der DDOW existiert seit 2012 und wird von allen relevanten Marktteilnehmern der digitalen Werbewirtschaft anerkannt und unterstützt. Im Sinne der europaweiten Harmonisierung arbeitet der DDOW mit der Europäischen Allianz der Werbeselbstkontrolle (EASA) zusammen. Die Geschäftsstelle des DDOWs ist in Berlin.

Aufgaben des DDOW

Zu den Kernaufgaben des DDOW gehören:

  • Transparenzförderung beim Umgang mit Daten bei nutzungsbasierter Online-Werbung
  • Stärkung der informationellen Selbstbestimmung der Verbraucher in Hinblick auf nutzungsbasierte Online-Werbung
  • Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens zur Überprüfung von angeblichen Vorstößen gegen die Kodizes des Rates
Neben diesen zentralen Aufgaben hat der Rat noch weitere Bereiche, in welchen er tätig wird. Zu diesen sog. weiteren Aufgaben gehören:
  • Bereitstellung von Informationen über die Selbstregulierung von nutzungsbasierter Online-Werbung
  • Förderung der Werbe- und Medienkompetenz für einen verantwortungsbewussten Umgang mit Daten
  • Förderung und Weiterentwicklung der Selbstregulierung von Online-Werbung durch Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit auf internationaler und nationaler Ebene
  • Schaffung von Möglichkeiten der Zertifizierung von Unternehmen

Selbstregulierung der Online-Werbung

Der DDOW hat im Rahmen der Selbstregulierung verschiedene Kodizes entwickelt, die die gesetzlichen Datenbestimmungen in Deutschland ergänzen. Weiter sollen sie den Verbrauchern mehr Transparenz und verständliche Informationen geben. Zudem sollen den Verbrauchern einfache Entscheidungsmechanismen für die Kontrolle über die nutzungsbasierte Online-Werbung gegeben werden. Zentrales Element ist dabei das europaweit einheitliche Piktogramm.

So können mit nur einem Klick relevante und verständliche Informationen zum Umgang mit den eigenen Daten abgerufen werden. Ebenso kann auch die Datenerhebung von einzelnen Anbietern deaktiviert werden.

Beschwerden

Der DDOW übernimmt als Organ der Selbstkontrolle auch die Aufsicht über die nutzungsbasierte Online-Werbung (“Online Behavioural Advertising – OBA”). Das Beschwerdeverfahren ist für alle Verbraucher zugänglich. Gegenstand der Beschwerde ist ein vermeintlicher Verstoß gegen die Kodizes des DDOWs. Deshalb muss im Beschwerdeformular auch auf die Vorgaben der Kodizes Bezug genommen werden. Es geht also um die Erhebung von Daten und nicht um den Inhalt der Werbung. Denn für ethische Verstöße beim Inhalt von Werbung ist der Deutsche Werberat zuständig.

Sanktionen

Zu den schärfsten Sanktionen bei einem Verstoß gegen die Regelungen der Kodizes gehört die öffentliche Rüge. Zudem kann der DDOW dafür sorgen, dass das entsprechende Unternehmen das Piktogramm über die Datenschutzinfo nicht mehr verwenden darf. Eine schwächere, aber oft effektive Maßnahme, ist die Unterrichtung des betroffenen Unternehmens. Damit verbunden ist eine Aufforderung dieses Verhalten zu überprüfen bzw. einzustellen.


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