Google nimmt Frankreichs Millionenstrafe nicht hin und geht in Berufung
Die französische Datenschutzbehörde CNIL wirft Google eine mangelnde Transparenz vor. Die Folge ist eine Geldstrafe in Höhe von 50 Millionen Euro, welche der Internetkonzern jedoch nicht hinnehmen möchte.
Google legt gegen die verhängte Geldstrafe in Frankreich einen Widerspruch ein. Nun muss also der Staatsrat in Paris, Frankreichs oberstes Verwaltungsgericht, entscheiden, ob die Geldstrafe rechtens ist. Laut der CNIL wurde eine Verletzung der DSGVO, welche im Mai 2018 in Kraft getreten ist, festgestellt. Unter anderem informiere der Konzern seine Nutzer nicht “klar und verständlich” über die Verwendung der persönlichen Daten. Die dafür notwendigen Informationen seien über einige Dokumente verstreut, sodass sich Nutzer erstmal durchklicken müssten, um über die Verwendung ihrer Daten Klarheit zu erlangen. Auch die Formulierungen in den Dokumenten selbst sind laut CNIL unklar definiert.
Des Weiteren sieht die CNIL die von Google eingeholten Zustimmung zur Anzeige von personalisierter Werbung als nicht gültig an, da nicht ausreichend Informationen für den Nutzer vorhanden sind.
Diese Vorwürfe möchte der Konzern nicht hinnehmen und erklärte am Mittwoch in Berufung gehen zu wollen. Außerdem ließ das Unternehmen wissen, dass man hart an einem möglichst transparenten Zustimmungsverfahren für die personalisierte Werbung gearbeitet habe. Zudem sei das Unternehmen aufgrund der CNIL Entscheidung insgesamt besorgt.
Quelle: www.spiegel.de
Keine Kommentare vorhanden