Amazon: WLAN-Bestellbutton vom Gericht verboten

Amazon: WLAN-Bestellbutton vom Gericht verboten

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Das OLG München hat entschieden, dass Amazon seinen WLAN-Bestellbutton vom Markt nehmen muss. Nach Angaben des Gerichts verstößt dieser gegen deutsches Recht. Mit dem sog. Dash-Button konnten Amazon Kunden eine Vielzahl an Verbrauchsgütern wie beispielsweise Waschmittel oder Zeitungen ganz einfach über den Button bestellen. Jedoch waren die Knöpfe lediglich mit dem Logo des Herstellers versehen, wodurch das System sehr intransparent für die Nutzer war.

Die Verbraucherzentrale NRW klagte über fehlende Informationen, die beim Betätigen des Dash-Buttons auf eine zahlungspflichtige Bestellung hinweisen müssen. Dieses Problem kann selbst durch eine Änderung des Buttons nicht behoben werden, wodurch sich das Gericht für ein Verbot entschied. Zusätzlich fehlten wichtige Informationen wie Inhalt und Preis über das jeweilige Produkt, was ebenfalls zu Intransparenz für Nutzer führte.

Für Amazon sollte der Verzicht auf die WLAN-Bestell-Technologie über einen Button aber keine allzu großen negativen Auswirkungen haben. Schließlich investiert das Unternehmen mittlerweile stark in die Voice-Commerce-Technologie auf Smartphones.

Für alle Amazon Kunden, die noch im Besitz eines Dash-Buttons sind, können zwar keine Bestellungen mehr tätigen, es besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit, den WLAN-Empfänger im Bereich Hausautomation zu nutzen.

Quelle: www.t3n.de

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