Werbebanner sollen besteuert werden

Werbebanner sollen besteuert werden

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Finanzämter aus Bayern fordern Unternehmen auf Steuern von Google und Facebook einzutreiben und an den Fiskus abzugeben. Dies soll auch rückwirkend für mehrere Jahre gelten. Unternehmen sollen demnach für mehrjährige Werbemaßnahmen im Internet Steuern zahlen.

Hintergrund dafür soll das Steuerabzugs- und Veranlagungsgesetz nach §§ 50 und 50a des EStG sein. Demnach erbringt ein Betreiber aus dem Ausland Leistungen an einen Beitreiber aus dem Inland. Ein Werbebanner wird somit vom Finanzamt als “Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung” angesehen. Da die Werbung durch Werbebanner meist nur von kurzer Dauer ist, sieht das Finanzamt solche Werbemaßnahmen als zeitlich begrenzte Nutzungsüberlassung von Urheberrechten an. Zusätzlich geht laut den Behörden das Stammrecht am Werbeplatz im Internet niemals vollständig an den Werbetreibenden über.

Im § 50a (5) des EStG steht des Weiteren geschrieben, dass der Schuldner der Vergütung für die Einbehaltung und Abführung der Steuer haftet. Dies bedeutet, dass beispielsweise Unternehmer, die auf Google Werbung in Form von Bannern schalten, Steuern an das Finanzamt abführen und gegebenenfalls auslagern sollen. Damit das Unternehmen dies von Google erhält, muss dieser nach einem vorgeschriebenen Muster, welches gesetzlich geregelt sein sollte, agieren.

Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei diesen Maßnahmen nicht um ein neues Gesetz handelt, sondern das Gesetz nur anders ausgelegt wird, könnten Steuern auch mehrere Jahre rückwirkend eingetrieben werden. Bislang gab es allerdings keine eindeutige Aussage zu einer Entscheidung vom Bayrischen Landesamt für Steuern.

 

Quelle: www.internetworld.de

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Kommentare


Michael Staudinger

Michael Staudinger 27. April 2019 um 10:59

Die Worte hör ich wohl – allein es fehlt der Glaube. ;) Dass die großen Netzkonzerne prinzipiell besteuert werden sollten, ist völlig korrekt, ich bin nur subjektiv sehr skeptisch, ob die Vorgehensweise hier langfristig erfolgreich sein würde, beziehungsweise nicht mal wieder das Badewasser mit dem Baby ausschüttet.

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