Google Löschantrag

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Was ist ein Google Löschantrag?

Seit dem Mai 2014 gibt es laut dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Internet ein “Recht auf Vergessenwerden”. Kompromittierende Suchergebnisse können mit dem Google Löschantrag gelöscht werden, sofern sie die Persönlichkeitsrechte verletzen. Dem Urteil war eine Klage der spanischen Datenschutzbehörde vorausgegangen, die ein solches Recht einforderte.

Wie kam es zur Einführung eines Google Löschantrags?

Der österreichische Rechtswissenschaftler Viktor Mayer-Schönberger brachte ursprünglich den Begriff des “Rechts auf Vergessenwerden” in die öffentliche Debatte. Er forderte, dass elektronisch gespeicherte Informationen eine Art Verfallsdatum haben sollten und dass nach dessen Ablauf die Information einfach gelöscht werden sollte. In Spanien gab es bereits strenge Datenschutzgesetze, die die Persönlichkeitsrechte schützten.
Im Jahr 2012 reichte der spanische Campingplatz Los Alfaques schließlich eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof ein und verlangte eine Löschung bestimmter Suchergebnisse. Auf dem gleichen Campingplatz hatte es Ende der 70er Jahre einen verheerenden Brand gegeben, der einige Todesopfer forderte. Bei der Google Suche war dieses Ereignis immer noch mit dem Namen des Campingplatzes eng vernetzt, was für den Betreiber nachteilige Folgen hatte.
Auch Prominente hatten immer wieder das Recht eingefordert, kompromittierende Details aus der Suche löschen zu lassen und gaben der Debatte neuen Nährstoff. Nachdem der Antrag zwei Jahre lang verhandelt wurde, gab der EuGH schließlich der spanischen Datenschutzbehörde recht, die im Auftrag des Campingplatzbetreibers den Antrag vorgebracht hatte. Dies gab den Ausschlag für den Google Löschantrag, der seither auch von vielen Privatpersonen und Prominenten genutzt wird. Eine Voraussetzung zur Löschung der Daten ist die Verletzung der Persönlichkeitsrechte.
Der Google Löschantrag ist oftmals dann erfolgreich, wenn das persönliche Interesse stärker wiegt als das öffentliche Interesse an einem Suchergebnis. Denn der EuGH wollte mit dem Rechtsurteil verhindern, dass berechtigte Kritik an einem Unternehmen oder auch Tatsachenberichte über Prominente einfach aus dem Netz verschwinden können. Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit steht immer im Vordergrund, ehe einem Löschungsanspruch stattgegeben wird. Sollte ein bestimmter Vorfall eine lange Zeit zurückliegen, so wird dies durch die Rechtsprechung berücksichtigt.

Wie stellt man einen Löschantrag?

Kurz nach der Urteilssprechung reagierte Google und stellte den Google Löschantrag ins Netz. Mittels eines Formulars kann der Betroffene oder dessen Vertretungsberechtigter personenbezogene Daten aus den Suchergebnissen von Google löschen lassen. Als Voraussetzung gilt zunächst, dass der Antragsteller ein Dokument hinterlegt, welches die zweifelsfreie Identität der betroffenen Person bestätigt.

Tipp

Um einen erfolgreichen Google Löschantrag zu stellen, braucht man nicht zwangsläufig einen Personalausweis zu hinterlegen, worauf Google ausdrücklich hinweist. Auch ist es zulässig, dass man ID-Nummern auf dem Dokument unkenntlich macht.

Hat man bereits einen Google Löschantrag gestellt, so empfiehlt das amerikanische Unternehmen, dass man auf die zuerst eingegangene Nachricht erneut antwortet. Im Formular müssen die jeweiligen URLs benannt werden. Ebenfalls ist ein Entfernungsgrund zu nennen.

Hierzu ist eine Angabe erforderlich, warum nach eigener Meinung die Ergebnisse aus der Suche gelöscht werden sollten. Google verlangt zudem eine eidesstattliche Erklärung des Antragstellers, sowie eine digitale Unterschrift. Eine gültige E-Mail-Adresse muss ebenfalls hinterlegt werden. Anschließend bewerten die Juristen von Google den jeweiligen Fall. Sie arbeiten eng mit den nationalen Datenschutzbehörden zusammen. Die eingesandte Dokumentkopie wird von Google innerhalb eines Monats nach der Bearbeitung des Google Löschantrag entfernt.

Was passiert nach Eingang des Löschantrags?

Ist der Google Löschantrag erst einmal eingegangen und die Prüfung erfolgt, so kann es einige Wochen dauern, bis die unerwünschten Suchergebnisse verschwinden. Manche Anwälte stellen Google hierbei eine Frist, um eine zügige Löschung der jeweiligen Daten zu erwirken. Eine Ablehnung des jeweiligen Antrags muss durch Google schriftlich erfolgen und stets begründet werden.

Welche Auswirkungen hat ein Google Löschantrag auf die SEO?

Der Google Löschantrag hat auch für die SEO einige Auswirkungen. Wer etwa einen Schaden für sein Unternehmen durch veraltete Informationen befürchtet, kann künftig mithilfe des Formulars einen Antrag stellen. Privatpersonen, deren Persönlichkeitsrechte verletzt wurden, erhalten mit dem “Recht auf Vergessenwerden” die Möglichkeit eines Neustarts.

Ein Nachteil des Verfahrens liegt allerdings darin, dass die Suchergebnisse bislang nur länderspezifisch gefiltert werden. Wer also außerhalb des jeweiligen Sprachraumes sucht, kann unter Umständen immer noch die Links finden, die die Persönlichkeitsrechte verletzten. Das Urteil des EuGH ist dennoch wegweisend. Es zeigt, dass selbst große Unternehmen wie Google die Persönlichkeitsrechte von Einzelpersonen wahren müssen und dass zuweilen das öffentliche Interesse an bestimmten Informationen erlöschen kann.


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