Aufklärung über die Kennzeichnung von Werbung auf Instagram

Aufklärung über die Kennzeichnung von Werbung auf Instagram

Copyright © Pixabay/USA-Reiseblogger


Mittlerweile ist fast unter jeden Instagram-Beitrag von Influencer, welche Produkte bewerben, Wörter wie #Anzeige, *Werbung, #Ad zu sehen. Der Grund dafür ist, dass Influencer, welche beim Produkt bewerben dies nicht ausreichend kennzeichnen, vom Verband Sozialer Wettbewerb regelmäßig abgemahnt werden.

Catherine Hummels musste unter anderem die Kosten dafür tragen. Und zwar postete die Ehefrau von Fußballer Mats Hummels öfters Fotos von sich selbst auf dem sozialen Netzwerk und verriet ihren Follower von welchen Marken ihre Kleidung stammte. In manchen Fällen verlinkte sie die Marken ohne aktiv dafür werben zu wollen. Laut Verband sollten jedoch solche Beiträge immer als Werbung gekennzeichnet werden, vor allem wenn die Person über eine hohe Anzahl an Follower verfüge. Dabei macht es keinen Unterschied ob der Influencer von dem Unternehmen für die Werbung bezahlt werden oder nicht.

Die Landesmedienanstalten hat einen Leitfaden über fünf Seiten veröffentlicht, welches denjenigen Personen helfen soll, welche Instagram, Facebook, Youtube und Co. gewerblich nutzen, um abmahnfrei zu posten. Unter anderem wird verraten, welche Beiträge gekennzeichnet werden müssen und welche nicht.

So müssen zum Beispiel Beiträge / Darstellungen von eigenen Produkten, Dienstleistungen, Marken, Unternehmen – ohne dass die eigene Unternehmerschaft deutlich wird“ gekennzeichnet werden. Während „Links / Tags auf Freunde, Quellenangaben, eigene Produkte, eigene Marken, eigene Unternehmen, eigene Dienstleistungen“ keine Kennzeichnung benötigen.

Wichtig sei aber, dass die Kennzeichnung bei Texten oder Instagram-Bildunterschriften schnell und deutlich erkennbar sei und nicht versteckt in Hashtags. Bei Videos würde, falls das beworbene Produkt nur kurz im Video auftaucht, die Kennzeichnung am Anfang genügen. Ansonsten müsste die Kennzeichnung während des ganzen Videos eingeblendet werden.

Für einige greift dieser Leitfaden jedoch nicht weit genug, denn auch wenn es die Szene „einen großen Schritt weitergebracht“ habe, so wurde das Kernproblem dadurch nicht gelöst.  Deshalb wird weiterhin empfohlen: „Lieber alles, was aktiv verlinkt wird, vorsorglich kenn[zu]zeichnen.“

Am 20.11. haben sich Vertreter der Regierung und Influencer sowie Marketing-Experten im Kanzleramt getroffen, um über das Kennzeichnungsproblem auf Instagram zu diskutieren. Dabei haben Politiker angekündigt, den Verband Sozialer Wettbewerb zu prüfen, Richter hinsichtlich ihrer Social-Media-Kompetenz zu schulen und sich selbst zu gültigen Formulierungen für Werbekennzeichnungen zu äußern.“

Quelle: gruenderszene.de

Copyright © Pixabay/USA-Reiseblogger

Kostenloser SEO-Check der OSG



Weitere Inhalte


Keine Kommentare vorhanden


Du hast eine Frage oder eine Meinung zum Artikel? Teile sie mit uns!

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*
*