Online-Dienste weisen laut Studie teils schwere Datenschutzlücken auf
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat die Universität Göttingen damit beauftragt, zu untersuchen, inwiefern Online-Plattformen die Regeln der DSGVO einhalten. In zwei Kategorien wurden dabei gravierende Mängel festgestellt. Gerd Billen, seines Zeichens Justizstaatssekräter, ist alles andere als zufrieden.
„Nicht ansatzweise alle Dienste haben die DSGVO umgesetzt, und dies schon gar nicht vollständig.“ – Gerd Billen, im Handelsblatt
Geprüft wurden 35 Online-Plattformen wie Instagram oder Snapchat, Zalando oder Booking.com und der Webauftritt der Deutschen Bank. Beim Umgang mit sensiblen, personenbezogenen Daten zeigten einige Anbieter schwerwiegende Verletzungen der seit 2018 geltenden europäischen Datenschutz-Grundverordnung. Billen zeigte sich wiederholt sehr kritisch.
„Nachlässig ist oft der Umgang mit den Daten, die eigentlich besonders zu schützen sind: sensible Informationen zur Herkunft, zur Gesundheit oder zu politischen Ansichten.“
DSGVO
Die Datenschutz-Grundverordnung DSGVO ist seit dem 25. Mai 2018 für alle EU-Mitgliedsstaaten verbindlich und regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten. Sowohl öffentliche Stellen als auch private Unternehmen haben sich an die Vorgaben der DSGVO zu halten. Einerseits hat sie zum Ziel, personenbezogene Daten in der EU zu schützen. Andererseits soll die Grundverordnung einen freien Datenverkehr gewährleisten. Was insbesondere Betreiber von Websites im Sinne der DSGVO beachten müssen, könnt ihr in unserem Glossar nachlesen!
Quelle: t3n.de
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