Google Analytics: Datenschutz

Google Analytics: Datenschutz

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Neben AdSense und Google Street View gibt auch die Frage nach der Rechtmäßigkeit des Tracking-Tools Google Analytics regelmäßig Anlass für Auseinandersetzungen mit den Behörden für Datenschutz. Mit dem Webanalyse Tool können viele Daten über Besucher einer Website gesammelt werden. Aber nicht alles, was vielleicht technisch umsetzbar wäre, ist zulässig.
In Deutschland bzw. in der EU gibt es Gesetze und Regeln für die Erfassung von Daten in elektronischen Medien. Auch wenn es bislang keine explizite Regelung für das Web gibt, haben sich die zuständigen Experten mit Thema beschäftigt.

Wenn man Google Analytics verwenden möchte, um Remarketing-Listen für Google AdWords zu erstellen, muss in der Datenschutzerklärung darauf hingewiesen werden. Das Selbe gilt für die Verwendung von demografischen Daten in den Sitzungsberichten. In beiden Fällen muss der Tracking-Code angepasst werden und somit auch der Datenschutzhinweis erweitert werden.

Nutzung von Google Analytics

Für den Einsatz von Google Analytics ergeben sich für einen datenschutzkonformen Einsatz unter Beachtung der Vorgaben der Aufsichtsbehörden sowie von Google vier Punkte, die einzuhalten sind.

Auftragsdatenverarbeitungsvertrag & Löschen von Altdaten

Bevor Sie Google Analytics nutzen, müssen Werbetreibende nach den Vorgaben der Datenschützer einen schriftlichen Vertrag von 15 Seiten mit Google über eine so genannten Auftragsdatenvereinbarung abschließen. Des Weiteren sind eine entsprechend gestaltete Datenschutzerklärung sowie das Löschen aller bisher gespeicherten Analytics-Daten notwendig.

IP-Adressen anonymisieren

Im Internet wird immer eine IP-Adresse übertragen, denn ohne funktioniert die Datenübertragung nicht. Daraus ergibt sich eine Grundanforderung an alle Webanalyse-Systeme, nämlich bei der Datenerfassung auf die vollständige IP-Adresse zu verzichten. Google hat dazu die Funktion anonymizeIP() eingeführt, die das jeweils letzte Oktett der IP-Adresse verwirft.
Diese folgende Codezeile muss in den Standard-Analytics Code eingefügt werden:

Google Analytics

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Hinweispflicht

Die Besucher einer Website müssen darauf hingewiesen werden, dass Nutzungsdaten mit Google Analytics erfasst werden. Dies kann auf einer eigenen Seite zum Datenschutz oder im Impressum erfolgen. Wichtig ist nur, dass diese Seite von jeder Seite des Webauftritts erreichbar ist.

 

Widerspruchsrecht

Werbetreibende müssen ihren Besuchern die Möglichkeit geben, dem Tracking zu widersprechen. Das heißt, die Nutzer müssen in der Lage sein, die Website auch zu nutzen, ohne dass Daten von ihnen erfasst werden.

Als Löschung hat Google hier ein Browser-Plug-in erstellt, das für Internet Explorer, Firefox, Safari, Opera und Chrome verfügbar ist. Dieses Browswer-Add-on zur Deaktivierung von Google Analytics Daten kann hier heruntergeladen und installiert werden. Um den Anforderungen zu entsprechen genügt ein Hinweis mit entsprechendem Link in der Datenschutzerklärung.

 

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