Google: Leistungsschutzrecht nach EU-Urheberrechtsrichtlinie

Google Leistungsschutzrecht nach EU-Urheberrechtsrichtlinie

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Google wird vorgeworfen, die Presse- und Meinungsfreiheit in der gesamten EU anzugreifen. Durch die Ankündigung vom 26. September 2019, indem Google erklärte auf Anzeigen von Snippet-Vorschauen zu verzichten und nicht für die Darstellung von Links mit Überschriften in der Websuche zu zahlen, löste Empörung aus.

Für Frankreichs Präsident, sollte es für den Internetriesen Google keine Ausnahme geben, auch sie sollten für ihre Inhalte bezahlen müssen. Auch “Zeit” Geschäftsführer Esser ist über diese Nachricht sichtlich verärgert: „Wenn jemand Snippets von uns nimmt und uns damit hilft, im Netz gefunden zu werden, dann kann ich von dem doch kein Geld dafür verlangen.“ Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger wirft Google vor, das europäische Urheberrecht auszuhebeln.

Fazit: Laut der EU-Kommission ist die Urheberrechtslinie weiterhin stabil. Zudem wird betont, dass die EU-Urheberrechtsvorschrift als Vereinfachung für Rechteinhaber, Presseverleger, Journalisten und vor allem Urheber dienen soll. Dabei steht die Online-Nutzung der Inhalte und die damit einhergehende Vergütung im Mittelpunkt.

Quelle: urheberrecht.org

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