Google wegen Nutzertracking im Inkognito Modus auf 5 Milliarden USD angeklagt
Google wurde aufgrund von angeblichem Nutzertracking im Google Chrome Inkognito Modus auf 5 Milliarden USD angeklagt.
Google wehrt sich gegen diese Aussage, wie es Pressesprecher Jose Castaneda sagt:
“We strongly dispute these claims and we will defend ourselves vigorously against them. Incognito mode in Chrome gives you the choice to browse the internet without your activity being saved to your browser or device. As we clearly state each time you open a new incognito tab, websites might be able to collect information about your browsing activity during your session.”
Google fügt hinzu, dass die sich beschwerenden Nutzer den AGBs zugestimmt haben und das Thema darin sogar vermerkt wird. Aber wie klar macht es Google, dass auch im Inkognito Modus die Daten der Nutzer gesammelt werden können?
Dies ist zu sehen, wenn man den Inkognito Browser öffnet:
Der Text beginnt mit der Aussage “Now you can browse privately…” und erklärt dann, dass der Suchverlauf des Nutzers anderen Nutzern des gleichen Gerätes verwehrt ist.
Gegen Ende des Textes wird klar dargestellt, dass die Aktivität des Nutzers dennoch womöglich verfolgt werden kann.
“Your activity might still be visible to websites you visit.”
Die Nachricht verrät außerdem, dass die Nutzeraktivität womöglich Anderen sichtbar wird, wenn man ein Schul- oder Arbeitsgerät verwendet. Der Internetanbieter eines Nutzers kann zudem auch manchmal einen Einblick auf den Suchverlauf haben.
Wofür ist der Inkognito Modus tatsächlich da?
Der Inkognito Modus von Google Chrome wird oft sehr falsch verstanden. Einige User denken, dass im Inkognito Modus die personalisierten Suchergebnisse ausgeschaltet sind. Dies wurde in einer Studie von DuckDuckGo im Jahre 2018 herausgefunden. Andere, wie die Kläger des Gerichtsverfahrens, sind im Glauben der kompletten Privatsphäre und Anonymität im Inkognito Modus.
Was der Modus lediglich wirklich verspricht, ist die Privatsphäre auf dem eigenen Gerät. Es werden keine Daten gesammelt, die für weitere Nutzer des gleichen Geräts sichtbar sind. Wenn man Mitbewohner oder Familienmitglieder hat, die ein gemeinsames Gerät benutzen, haben diese keinen Einblick auf den Suchverlauf eines Users. Mehr verspricht Google Chrome tatsächlich nicht. Es wird wohl interessant zu sehen, wie die Kläger mit diesen Fakten ein Verfahren aufbauen wollen. Hoffentlich wird es wenigstens ein größeres Verständnis dafür geben, wofür der Inkognito Modus wirklich gemacht wurde.
Quelle: Search Engine Journal
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