BIENE-Award

BIENE-Award

Copyright © Shutterstock/wopras studio

Was ist der BIENE-Award?

Der BIENE-Award ist eine Auszeichnung für die besten deutschsprachigen barrierefreien Angebote im Internet.

Wissenswert

Die Abkürzung “BIENE” steht für “Barrierefreies Internet eröffnet neue Einsichten”.

Weiter gehören universelle Kommunikation, gemeinsames Handeln und produktives Miteinander zum inhaltlichen Spektrum der BIENE. Zum ersten Mal wurden BIENEN am 03. Dezember 2003 vergeben. Seit 2011 pausiert der Award. Organisiert wird der Award von Aktion Mensch und der Stiftung digitale Chancen. In den Jahren 2003 bis 2010 wurden mehr als 100 Webangebote mit dem BIENE-Award ausgezeichnet.

Selbstverständnis

Die BIENE selbst versteht sich als Markenzeichen bzw. Qualitätssiegel oder Trust-Element. Ausgezeichnet werden Internetangebote, die alle Menschen, nicht nur Menschen mit Behinderungen, willkommen heißen und es ihren Nutzerinnen und Nutzern ermöglichen, Transaktionen und Prozesse selbstständig durchzuführen.

Teilnehmer und BIENEN

Die BIENE richtet sich an Anbieter und Gestalter von Webangeboten. Die Internetseiten werden den Kategorien Unternehmen, Organisation, Verwaltung und tagesaktuelle Medien zugeordnet. Bisher haben insgesamt fast 2.000 Teilnehmer aus den vier Kategorien am Wettbewerb partizipiert, darunter sind neben Unternehmen und Organisationen, auch Teile der öffentlichen Verwaltung, wie zum Beispiel Behörden, Ministerien, Städte oder Gemeinden, sowie Vereine und Verbände zu finden. Eine BIENE ist nicht mit einem Geldpreis verbunden, der Preis ist rein ideeller Natur.

Folgende BIENEN werden vergeben:

  • Goldene BIENE
  • Silberne BIENE
  • Bronzene BIENE
  • Nachwuchspreise
  • Förderpreise
  • Sonderpreise

Sonderpreise

Die Sonderpreise werden für spezifische Bedürfnisse einzelner Nutzergruppen vergeben, wie zum Beispiel:

  • Angebote für gehörlose Menschen (Verwendung von Gebärdensprache)
  • Angebote für Menschen mit Lernschwierigkeiten

Teilnahmevoraussetzungen

Um am Wettbewerb teilnehmen zu können, müssen die Angebote ihren Nutzerinnen und Nutzern mehr bieten als die gesetzlichen und technischen Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit. Unternehmen, Organisationen und Verwaltungen müssen mindestens einen Transaktionsvorgang, wie zum Beispiel eine Anmeldung, eine Abfrage, eine Buchung oder einen Einkauf komplett barrierefrei ermöglichen. Dabei muss der Transaktionsvorgang dem inhaltlichen Kern des Angebots entsprechen.

Angebote tagesaktueller Medien müssen von einer eigenständigen Vollredaktion erstellt werden. Einen Transaktionsvorgang müssen diese Angebote nicht zwingend enthalten.

Zudem müssen alle Angebote:

  • zum Zeitpunkt der Einreichung öffentlich verfügbar sein
  • dem geltenden Recht entsprechen
  • über eine vollständige Anbieterkennung verfügen
  • allgemeine Geschäftsbedingungen ausweisen
  • den aktuellen Datenschutzrichtlinien entsprechen

Kriterien und Prüfschritte

Das Prüfverfahren ist mehrstufig und beinhaltet folgende Stufen:

  • Vortest
  • Feintest
  • Praxistest mit Betroffenen

Die Veranstalter und der Fachliche Beirat der BIENE bemühen sich, bei den Kriterien den neueren Webentwicklungen im Bereich Barrierefreiheit Rechnung zu tragen. Zuletzt wurden knapp 20 Kriteriengruppen im Prüfverfahren angewendet, darunter beispielsweise:

  • Struktur / Aufbau des Internetangebots
  • Lesbarkeit / inhaltliche Erschließung
  • Variable Präsentation
  • Formulare
  • Navigation
  • Komplexe Transaktionen sowie Shops und Warenkorb- / Bezahlfunktion
  • Downloads
  • Multimedia

Alle Kriterien, die auf den Beitrag anwendbar sind, werden in verschiedenen Prüfschritten untersucht. Die einzelnen Prüfschritte werden anhand einer Skala bewertet und unterschiedlich gewichtet.


Sie haben noch Fragen?

Kontaktieren Sie uns

Kostenloser SEO-Check der OSG


Weitere Inhalte