Domaingrabbing
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Was ist Domaingrabbing?
Der Begriff Domaingrabbing stammt von dem englischen Wort “grab” ab, zu deutsch “an sich reißen, schnappen”. Er bezeichnet den Vorgang, Domains mit teilweise missbräuchlichen Absichten zur Gewinnmaximierung zu registrieren.
Domaingrabbing bezieht sich vor allem auf Domains mit Gattungsbegriffen und unterscheidet sich dadurch vom Cybersquatting, das insbesondere auf die Registrierung fremder Markenbegriffe und Firmennamen abzielt. Eine etwas schwammigere Definition des Grabbings bezieht sich schlicht auf den Vorgang, Domains zu registrieren, die kürzlich gelöscht wurden oder potenziell einen Mehrwert für Dritte darstellen könnten.
Die Ursprünge des Domaingrabbings
Mit der Einführung von Domains wurde ein riesiger Markt geschaffen, der teilweise für regelrechte Goldgräberstimmung sorgte. Domainhändler spezialisierten sich auf die massenhafte Registrierung generischer Begriffe in allen Abwandlungen und unter allen verfügbaren Top-Level-Domains.
Darüber hinaus wurden auch gezielt Firmen- und Markennamen als Domains registriert, bei denen die jeweiligen Rechte-Inhaber dies versäumt hatten. Die Namen wurden anschließend gewinnbringend verkauft.
Eine klare Rechtsprechung existierte lange Zeit nicht, weshalb das Domaingrabbing florierte. Zwischenzeitlich wurde diese Lücke soweit als möglich geschlossen. Domainhandel und Domaingrabbing werden nun klar voneinander unterschieden.
Wer eine Domain nur mit dem Ziel registriert, einem Rechte-Inhaber zu schaden oder von ihm einen finanziellen Vorteil für sich selbst erwartet, der betreibt Domaingrabbing. Der Rechte-Inhaber kann entsprechende Mittel gegen das Vorgehen einlegen und gegebenenfalls sogar Schadensersatz geltend machen.
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Formen von Domaingrabbing
Domaingrabbing als (massenhafte) Registrierung zur Gewinnmaximierung ist nicht unbedingt illegal. Generische Begriffe an sich können gesichert und diese Domains dann auch mit Profit verkauft werden. Problematisch wird der Sachverhalt dann, wenn der registrierte Domainname rechtlich geschützt ist.
Der reine Vorgang der Domain-Registrierung an sich kann kein Domaingrabbing sein. Ausschlaggebend für die rechtliche Beurteilung ist, was der Inhaber der Domain mit der Registrierung beabsichtigt. Davon ausgehend ergeben sich verschiedene Formen des Grabbings.
Hinderung
Hierbei wird eine Domain nicht deshalb registriert, weil der Inhaber sie für sich sichern oder aktiv nutzen möchte. Vielmehr ist das Ziel lediglich, einen Dritten an der Registrierung und Verwendung des Domainnamens zu hindern.
Parking und Registrierung zum Verkauf
In diesem Fall registriert eine Partei eine Domain, von der sie weiß, dass bei einer anderen Partei ein offensichtliches Interesse am Namen besteht. Oft handelt es sich um markenrechtlich geschützte Begriffe oder Firmennamen. Die Domain wird einzig dazu registriert, um den Rechte-Inhaber zu einem Kauf der Domain zu nötigen.
Vertipperdomains
Domainnamen werden regelmäßig falsch geschrieben. Bei sogenannten Vertipperdomains handelt es sich um Namen, die genau diese häufigen Tippfehler enthalten. Teilweise werden auch gezielt Domains registriert, die Sonderzeichen enthalten, welche mit Buchstaben des lateinischen Alphabets verwechselt werden können.
TLD-Grabbing
Jede Domain hat eine bestimmte Top-Level-Domain. Ist eine Domain beispielsweise unter der Endung .COM registriert, ist sie nicht automatisch auch unter allen anderen Endungen belegt. TLD-Grabbing bedeutet, dass bekannte Domains unter noch verfügbaren Endungen registriert werden, um Besucher von der ursprünglichen Domain auf das eigene Angebot oder Phishing-Seiten zu leiten.
Folgen von Domaingrabbing
Hier ist zu unterscheiden zwischen wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen. Für die Partei, deren Domainname weggeschnappt (“gegrabbt”) wurde, bedeutet dies unter Umständen einen enormen wirtschaftlichen Schaden.
Kunden werden zu Fremdanbietern oder Schadseiten weitergeleitet oder der eigene Firmenname taucht in der Suchmaschine plötzlich in Verbindung mit dubiosen Inhalten auf. Um die Rechte an der Domain geltend zu machen, ist oftmals ein hoher zeitlicher und finanzieller Aufwand nötig.
Für die Partei, die Domaingrabbing betreibt, ergeben sich mitunter unangenehme rechtliche Konsequenzen. Je nach Sachverhalt können markenrechtliche und wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden. Hieraus folgen möglicherweise Unterlassungsansprüche, gegebenenfalls auch der Anspruch auf Schadensersatz.
Ob eine Domain im Fall von Domaingrabbing an den ursprünglichen Rechte-Inhaber übertragen werden muss, ist nicht abschließend geklärt. Zudem sind Verfahren in Sachen Grabbing jeweils Einzelfallentscheidungen, eine allgemeingültige Regel gibt es nicht.
Quelle: Youtube
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