Admin-C

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Was ist der Admin-C?

Der Admin-C ist der generelle Ansprechpartner einer Domain. Er ist der Generalbevollmächtigte einer Webseite, aber nicht automatisch der Eigentümer (Owner). Trotzdem haftet er für die Inhalte der Domain. Der Begriff ist die Abkürzung für “administrative contact”, was in Deutsch so viel wie “Kontaktperson” bedeutet.

Welche Eigenschaften hat der Admin-C?

Im Falle von privaten Webseiten ist der Admin-C mit dem Owner sehr oft gleich, übernimmt der Inhaber der Seite meist selbst die Gestaltung des Contents und steht bei rechtlichen Fragen in der Verantwortung. Unternehmen engagieren für ihre Webseiten meist eine Person, die für den Content der Webseite verantwortlich ist. Der Admin-C ist keine juristische, sondern eine natürliche Person. Firmen können sich nicht selbst als Kontaktperson von Webseiten in ihrem Besitz eintragen lassen. Hat die Firma ihren Sitz im Ausland, müssen sie eine Kontaktperson in Deutschland engagieren, die für alle rechtlichen Belange herangezogen werden kann. Darüber hinaus ist er der administrative Ansprechpartner und erhält volles Zugriffsrecht auf die Domain.

Welche Aufgaben hat der Admin-C?

Zur ersten Prüfungsobliegenheit gehört, dass der Name der Domain keinen Verstoß gegen Strafgesetze oder Schutzrechte darstellt. Andernfalls, unterliegt dem Admin-C eine weitere Prüfungspflicht und gegebenenfalls schlägt er Optionen vor. Wenn alles nichts hilft, hat er die Domain zu löschen. Als Stellvertreter für den Domain-Inhaber ist er jederzeit berechtigt, als Bevollmächtigter zu handeln. Inwieweit er bei der Registrierung einer Domain haftbar gemacht werden kann, war schon Gegenstand von Gerichtsverhandlungen. Diese Verhandlungen gingen in der Vergangenheit bisweilen sehr unterschiedlich aus. Bei Rechtsverletzungen, die mit der Domain zusammenhängen, wird er in die Pflicht genommen. Dabei kann es sich um Störerhaftung bei Markenrechten, Rechtsverletzungen im Bereich des Wettbewerbes und Namensrechtsverletzungen handeln. Inwiefern er straffällig wird, kann davon abhängen, ob er die Domain selbst registrierte oder nicht. Andere Gerichte beurteilen solche Vergehen nicht so streng und entscheiden danach, inwiefern der Admin-C selbst Schuld an diesen Rechtsverletzungen gewesen sein soll.

Good-to-know

Der Admin-C ist nicht zwingend für die Inhalte selbst verantwortlich, es sei denn, er ist ebenfalls Holder und somit für fast alle Belange der Webseite zuständig. Der Content kann in der zusätzlichen Funktion als Webadministrator auch zu seinem Aufgabenbereich gehören. Dazu muss er den Content einstellen oder das veranlassen.


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