Reconsideration Request

Reconsideration Request

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Was ist ein Reconsideration Request?

Wurde eine Website von Google negativ bewertet und im Ranking entsprechend herabgestuft, kann via Reconsideration Request (deutsch: Antrag auf Wiederaufnahme) die erneute Aufnahme in den Suchmaschinenindex erbeten werden. Beim Reconsideration Request handelt es sich um ein Formular, erreichbar über die Google Search Console.

Abstrafungen von Google und deren Konsequenzen

Die vollständige Entfernung einer Website aus dem Suchmaschinenindex kann unterschiedliche Gründe haben. Dazu gehören Abstrafungen (Penaltys), die Verwendung unerlaubter SEO-Techniken oder andere Ursachen, die eine Website auf die Google-Blacklist setzen.

Manuelle Maßnahmen von Google sind klar vom Abfallen einer Website in den Suchergebnissen abzugrenzen. Fällt eine Website aufgrund von Algorithmus-Änderungen im Ranking, ist ein Reconsideration Request aussichtslos. Diese Index-Veränderung werden von Google anhand automatischer Techniken umgesetzt.

Reconsideration Requests machen Sinn, wenn die Abstrafung bzw. das Down-Ranking von Google-Mitarbeitern manuell ausgeführt wurde. Diese Penaltys können sowohl einzelne und/oder mehrere unterschiedliche Bereiche der Website betreffen oder die gesamte Domain oder Subdomains. Ebenfalls kann ein bestimmtes Keyword-Ranking abgestraft werden, falls damit gegen die Google-Richtlinien verstoßen und eine entsprechend hohe Position in den Rankings erreicht wurde. Die vollständige Entfernung der Website aus dem Suchmaschinenindex ist die schlimmste Konsequenz von Seiten Googles.

Unterscheidung der drei Arten von Penaltys:

Die Domain wurde im Google Index ab Platz 31 herabgestuft. Daher ist sie erst ab der dritten Seite in den Suchergebnissen zu finden. Diese Abstrafung bezieht sich in den meisten Fällen auf die gesamte Domain.
Lässt sich die Domain unter TOP 100-Ergebnissen nicht mehr auffinden, spricht man von der “Minus 950 Penalty”. Die Domain ist nicht komplett aus dem Ranking verbannt; betroffen sind meistens einzelne Keywords oder URLs.
Ergibt eine Site-Abfrage, dass die Website unter Google gar nicht mehr auffindbar ist, handelt es sich eindeutig um eine vollständige Entfernung aus dem Suchmaschinenindex.

Im Falle einer Minus 30 Penalty besteht das Problem bei der Ermittlung einer Abstrafung in der Unterscheidung darin, ob die Website wegen schwacher Nachfrage im Ranking abgesunken ist, oder ob tatsächlich gegen die Google Webmaster Guidelines verstoßen wurde. Es ist daher in jedem Fall absolut empfehlenswert, die Richtlinien von Google einzuhalten und die Abstrafungen von vornherein zu vermeiden. Der Content sollte dem Besucher der Website unbedingten Mehrwert bieten; die Verwendung unerlaubter SEO-Techniken ist zu unterlassen. Dazu zählen unnatürliche Link-Strukturen, Hidden Text, Cloaking, Doorway Pages etc. Auch übermäßige SEO-Maßnahmen können eine Abstrafung zur Folge haben. Unerlaubte SEO-Techniken wie Keyword Stuffing und Linktausch wurden über Algorithmus-Updates wie das Penguin-Update im April 2012 identifiziert und abgestraft.

Vorbereitungen für das Reconsideration Request

Bevor der Antrag auf Wiederaufnahme an Google gesendet wird, muss geklärt sein, welche Bereich der Website betroffen sind und um welche Verstöße gegen die Richtlinien es sich exakt handelt. Wird der Antrag gestellt, werden die Google-Mitarbeiter prüfen, ob die beanstandeten Fehler behoben wurden.

Die Google-Richtlinien zeigen zahlreiche Gründe für eine Abstrafung auf. Dazu gehören:

  • unnatürliche Linkprofile
  • von Hackern attackierte Websites
  • Content ohne Mehrwert für die Website-Besucher
  • von Nutzern erstellter Spam oder Spam-Websites
  • Weiterleitungen auf nicht-existente Ziel-URLs (Cloaking)
  • für Nutzer nicht-sichtbare Texte, die Suchmaschinen jedoch lesen können sowie
  • Hosts, die sich ausschließlich über Werbung finanzieren und daher kostenlos sind

Vorgehensweise beim Reconsideration Request

Bevor der Website-Betreiber den Antrag stellt, muss er seine Website eingehend analysieren. Die Webmaster-Tools weisen in der Regel jeden Fehler inklusive Ursache und Ziel-URL aus. Vor der Antragstellung sind diese Informationen genau zu prüfen, damit anschließend die richtigen Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können.

Beim eigentlichen Reconsideration Request ist folgende Abfolge empfehlenswert:

  • Erster Schritt: Der Webmaster bzw. Administrator meldet sich mit dem eigenen Google-Konto in den Webmaster-Tools an. dies erleichtert der Suchmaschine die leichtere Identifikation von Website und Nutzer. Anschließend kann in den Webmaster-Tools der Reconsideration Request gestellt werden.
  • Zweiter Schritt: Die Antragsmaske enthält ein Dropdown-Menü, aus der die betroffene Website ausgewählt werden kann. Anschließend muss begründet werden, warum der Wiederaufnahmeantrag gestellt wird. Sinnvoll ist an dieser Stelle die Erläuterung, warum die Website aus dem Suchmaschinenindex ausgeschlossen wurde und was dazu geführt haben könnte.
  • Dritter Schritt: Es folgt eine ausdrückliche Erklärung, dass sämtliche Fehler beseitigt wurden und es in Zukunft nicht mehr zu solchen Vorfällen kommen wird. Per Klick auf einen Button wird der Reconsideration Request an Google übermittelt.

Wichtige Hinweise zum Antrag auf Wiederaufnahme:

Ein Reconsideration Request hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn sämtliche Verstöße und von Google bemängelten Fehler beseitigt und die Maßnahmen detailliert dokumentiert werden. Google benötigt eine transparente Erläuterung, welche Schritte dafür eingeleitet und durchgeführt wurden. Eine übersichtliche Tabelle mit Einzelnachweisen – eingereicht beispielsweise via Google Docs – ist für die Google-Mitarbeiter hilfreich, da sie sich einen schnellen Überblick verschaffen können, welche Links etc. entfernt wurden.

Google kommt es darauf an, dass wirklich alle als unnatürlich eingestuften Links entfernt oder zumindest auf irgendeine Weise bearbeitet werden.

Reconsideration Request eingereicht – so geht es weiter

Die Bearbeitung des Antrags wird eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen und kann die Geduld des Antragstellers auf eine harte Probe stellen. Dennoch bittet Google darum, Mehrfachanfragen zu vermeiden. Den Antrag einmalig zu stellen, reicht völlig aus.

Eine Alternative zum Reconsideration Request gibt es derzeit noch nicht, denn Google ist telefonisch nicht erreichbar.

Tipp

Es ist essenziell, bei der Erstellung des Antrags höchste Sorgfalt walten zu lassen und die Angaben so ausführlich darzustellen wie möglich. Wichtig ist außerdem eine neutrale, höfliche Ansprache der Google-Mitarbeiter. Werden die prüfenden Mitarbeiter beschimpft, ist es durchaus möglich, dass der Antrag abgelehnt wird.

Google informiert automatisch über den Eingang des Reconsideration Request. Haben die Mitarbeiter die Website überprüft, wird sie bei positiver Beurteilung wieder in den Suchmaschinenindex aufgenommen bzw. höher im Ranking eingestuft. Die Beurteilungen (engl. assessment) sehen in der Regel folgendermaßen aus:

  • “Your Reconsideration Request has been granted” – dies bedeutet, dass dem Antrag stattgegeben und Abstrafung aufgehoben wurde.
  • “Your Reconsideration Request has been declined” – dem Antrag wurde nicht stattgegeben, die Abstrafung nicht aufgehoben.
  • “Your Reconsideration Request has been processed” – dem Antrag wurde stattgegeben, die Abstrafung noch nicht aufgehoben. In der Regel liegt dies daran, dass nicht alle bemängelten Fehler behoben wurden.

Der Antrag auf Wiederaufnahme kann den Zeitraum der manuell verhängten Abstrafung durchaus verkürzen. Eine Garantie auf Erfolg gibt es jedoch nicht, denn die Entscheidung obliegt in jedem Fall der Entscheidung der verantwortlichen Google-Mitarbeiter.

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