Google und die EU: Der aktuelle Stand im Monopolverfahren gegen den Suchmaschinenriesen

Lupe vor dem Wort suchen

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Seit bereits über vier Jahren dauern die Ermittlungen gegen Google nun an, jetzt im April diesen Jahres wurde das offizielle Monopolverfahren von der Europäischen Kommission eröffnet. Doch um was geht es in diesem Verfahren gegen den Suchmaschinenriesen Google überhaupt?

Worum geht es bei der Intervention der Europäischen Kommission?

Google wird vorgeworfen, die marktbeherrschende Stellung in verschiedenen Hinsichten zu missbrauchen. Natürlich ist dieses Portal  die größte Suchmaschine im Netz, doch gerade dies wird dem Riesen auch zum Vorwurf gemacht. So soll er bereits seit Jahren mit Hilfe seiner Suchmaschinenfunktion versuchen, auch den Online-Markt für Preisvergleiche an sich zu reißen. Andere Preisvergleichsportale würden von Google bei einer Suche absichtlich unterdrückt, damit der eigene Google Shopping Dienst groß herauskommt. So lesen Sie als Nutzer bei der Suche nach Online-Preisvergleichen zuerst vom eigenen Shopping-Portal des Riesen, alle anderen Preisvergleichsportale werden erst viel weiter unten aufgelistet – wenn überhaupt. Gegen diesen Missbrauch der Machtstellung der größten Suchmaschine im Netz will die Europäische Kommission nun vorgehen.

Weiterhin will die Europäische Kommission auch eine Untersuchung durchführen, inwieweit der Monopolist den Marktzugang und die Entwicklung von innovativen Produkten und Diensten sowie von mobilen Betriebssystemen wissentlich verhindert hat. Auch hierbei können den Verbrauchern und Entwicklern große Nachteile entstanden sein. Dies bleibt nun ebenfalls zu prüfen. Bereits im Juni 2013 startete eine entsprechende Untersuchung, wie sich die neue Untersuchung nun von dieser unterscheiden wird, bleibt jedoch noch abzuwarten.

Monopolstellung soll verhindert werden

Der Hauptaugenmerk der Untersuchung liegt aber im Moment auf den Vorwürfen gegenüber der Plattform Google Shopping.  Natürlich ist hierbei jedem klar, dass die Anreize aus rein ökonomischer Sicht auf jeden Fall gegeben sind, dass die eigene Shopping Plattform hier mehr in den Vordergrund gestellt wird als externe Preisvergleichsportale. Natürlich verkauft ein Unternehmen nicht gerne die Produkte der Konkurrenz, wenn es eigene Produkte gibt, die verkauft werden müssen. Aber allein der Anreiz, die eigenen Produkte besser zu vermarkten als die der Konkurrenz, bedeutet noch keinen hinreichenden Anklagepunkt. Bei Google gilt es jedoch bereits als erwiesen, dass hier bei Eingabe von verschiedenen Suchbegriffen wie “Turnschuhe” oder auch “Waschmaschine”, der eigene Shoppingkanal mit mindestens fünf bis acht Suchergebnissen an den ersten Stellen bevorzugt wird, bevor Sie als Nutzer der Suchmaschine auch auf andere Anbieter zum gleichen Thema stoßen. Allerdings ist eine solche Bevorzugung der eigenen Produkte in erster Linie im Wettbewerb erst einmal erlaubt und stellt noch keinen kartellrechtlichen Missbrauch dar.

Suchergebnisse sollen ausgeglichener werden

Doch wenn nachgewiesen werden kann, dass eine marktbeherrschende Stellung eines Anbieters überhand nimmt, da die Ungleichbehandlung anderer Anbieter zu groß wird, dann kann hierin durchaus der Missbrauch einer solchen marktbeherrschenden Stellung gesehen werden. Denn Google hat mit seinem Shopping-Portal keine erste Stelle, hier sind eher Ebay, idealo.de oder auch Amazon zu nennen. Doch bei der allgemeinen Suche wird ein hoher Marktanteil des Shopping-Portals des Suchmaschinenriesen dem Verbraucher suggeriert. Und gerade dies ist es, was Google nun zur Stolperfalle werden könnte. Hier stellt sich jedoch nun wiederum die Frage, wie groß ein Schaden für die Verbraucher sein könnte, wenn diese zuerst in der Liste die Suchergebnisse für das eigene Shoppingportal der angesprochenen Suchmaschine sehen. Denn das ist wirklich relativ. Sie als Verbraucher sind ja nicht verpflichtet, die ersten fünf oder sechs Suchergebnisse anzuklicken. Denn Ihnen bleibt es frei, ob Sie die Seite bis ganz nach unten scrollen und den Link zu einer anderen angebotenen Shopping-Seite suchen.

Es besteht hier nun vor allem auch die Gefahr, wenn das Verfahren gegen den Suchmaschinenriesen Erfolg haben wird, dass schlechte und kleine Preisvergleichsdienste immer wieder an erster Stelle angezeigt werden, was dem Verbraucher dann wirklich nicht zu Gute kommen wird. Denn die Europäische Kommission will mit der Untersuchung erreichen, dass verschiedene Preisvergleichsdienste in abwechselnder Folge an erster Stelle stehen. Und wenn in einem solchen Fall nur gleichwertige Portale angezeigt werden, stellt sich wiederum die Frage, welche Dienste sind gleichwertig und wer bestimmt dies dann. Daher stellt sich die Frage, ob dieses Verfahren dem Verbraucher im Endeffekt nun eigentlich nützt, oder ob er hinterher der Dumme sein wird.

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