BGH – Abschaffung der Störerhaftung bestätigt

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Die Abschaffung der Störerhaftung und somit die gesetzliche Neuregelung des Telemediengesetzes von 2017 wurde vom Bundesgerichtshof bestätigt. Wenn Nutzer einen öffentlichen WLAN Hotspot nutzen, um urheberrechtlich geschützte Daten hoch- oder runterzuladen, können die Betreiber dieser Hotspots weiterhin nicht mehr auf Unterlassung verklagt werden.
Allerdings müssen sie Sperransprüche von Urheberrechtsvertretern weiterhin durchsetzen. Das bedeutet, dass WLAN Betreiber Internetangebote sperren müssen, wenn Urheberrechtsvertreter dies verlangen, um eine erneute Rechtsverletzung verhindern zu können. Die genaue Rechtslage wurde nun an das Oberlandesgericht zurückgewiesen und muss dort geklärt werden.
Auslöser des Ganzen war das Verbreiten einer Raubkopie des PC Spiels “Dead Island” im Jahr 2013.
Quelle: juris.bundesgerichtshof.de
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