EU-Urheberrechtsreform umfasst auch Leistungsschutzrecht

EU-Urheberrechts Refrom umfasst auch Leistungsschutzrecht

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Nach monatelangem ringen um eine Entscheidung bezüglich einer Reform des EU-Urheberrechts, sind die Beteiligten zu einer Einigung gekommen. Mit der Reform soll erreicht werden, dass das Urheberrecht den digitalen Möglichkeiten angepasst wird.

Auch, wenn sich die Unterhändler geeinigt haben, muss der Entwurf noch durch weitere Instanzen. So müssen die Mitgliedsstaaten der EU und das Parlament der Reform noch zustimmen. Ein Scheitern hier ist aufgrund der hitzigen Diskussion nicht auszuschließen. Wird der Reform zugestimmt, dann muss diese binnen zwei Jahren im jeweiligen nationalen Recht umgesetzt werden.

Die Reform des EU-Urheberrechts umfasst auch das Leistungsschutzrecht. Damit sollen die Rechte der Verlage gegenüber den Portalen gestärkt werden. Da jedoch kleinere Verlage von der Reichweite der großen Plattformen abhängig sind, können Suchmaschinen Links und Worte weiter nutzen. Dahingegen ist das Verwenden von vollständigen Sätzen und Überschriften untersagt.

Doch das Leistungsschutzrecht ist nicht die einzige Neuerung. Mit Artikel 13 des neuen EU-Urheberrechts sollen Plattformen wie YouTube verpflichtet werden Copyright-Verletzungen vorzubeugen. Um diese umsetzen zu können, werden sogenannte Upload-Filter benötigt. Doch diese führen möglicherweise auch dazu, dass legale Inhalte, wie Zitate, blockiert werden und eine unfreiwillige Zensur bedeuten. Zudem sind junge Unternehmen von der Umsetzung befreit, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Quelle: t3n.de

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