Google haftet nicht für illegalen Content in SERPs
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Google muss die Suchergebnisse nicht vorab auf Rechtmäßigkeit überprüfen. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, nachdem ein Ehepaar Google für die Inhalte der Suchergebnisse verantwortlich machen wollte. In den Suchergebnissen waren Links zu Seiten enthalten, auf denen das Ehepaar beleidigt und beschimpft wurde.
Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass Google die Inhalte nur zur Verfügung stellt, sich jedoch nicht damit identifiziert. Außerdem wäre es utopisch von Google zu verlangen, jede einzelne Seite vorab zu prüfen. Der Suchmaschinenriese ist nur verpflichtet auf Nutzerbeschwerden oder konkrete Hinweise zu reagieren und diese auf Verstöße gegen Recht und Gesetz zu überprüfen. Durch dieses Urteil ist weiterhin eine Gewährleistung der Meinungsfreiheit im Internet gegeben.
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