Google muss die Suchergebnisse nicht vorab auf Rechtmäßigkeit überprüfen. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, nachdem ein Ehepaar Google für die Inhalte der Suchergebnisse verantwortlich machen wollte. In den Suchergebnissen waren Links zu Seiten enthalten, auf denen das Ehepaar beleidigt und beschimpft wurde.
Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass Google die Inhalte nur zur Verfügung stellt, sich jedoch nicht damit identifiziert. Außerdem wäre es utopisch von Google zu verlangen, jede einzelne Seite vorab zu prüfen. Der Suchmaschinenriese ist nur verpflichtet auf Nutzerbeschwerden oder konkrete Hinweise zu reagieren und diese auf Verstöße gegen Recht und Gesetz zu überprüfen. Durch dieses Urteil ist weiterhin eine Gewährleistung der Meinungsfreiheit im Internet gegeben.
Florian Müller ist Gründer und Geschäftsführer der 2008 gegründeten Online Solutions Group GmbH (OSG), einem Online-Marketing-Anbieter aus München. Die OSG bietet Services und eigene Technologien. Zu den Leistungen gehören unter anderem SEO, SEA, Social Advertising, Display Marketing sowie weitere performanceorientierte Leistungen.
Müller ist seit über 15 Jahren im Online-Marketing aktiv und hat weit über 500 Unternehmen bei der Einführung und Optimierung des Online-Marketings geholfen, darunter internationale Konzerne wie auch KMUs.
Seit 2012 entwickelt Müller mit seiner Agentur das eigene SEO-Tool Performance Suite. Damit soll SEO durch KI automatisiert und Wettbewerbsvorteile erzielt werden.
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