Neuigkeiten in Bezug auf DSGVO-Verstöße

Neuigkeiten in Bezug auf DSGVO-Verstöße

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Keiner Blickt mehr durch! Erst hieß es vom Landesgericht Würzburg, dass Verstöße gegen die DSGVO abgemahnt werden können. Das LG Bochum hingegen sagte jedoch danach, dass Abmahnungen durch Wettbewerber nicht erlaubt sind. Während das OLG Hamburg wiederum aussagte, dass Verstöße gegen die DSGVO abgemahnt werden können.

In einem Fall ging es um zwei Unternehmen aus der Pharmabranche, welche sich gegenseitig vorgeworfen haben, gegen den Datenschutz verstoßen zu haben. Es handelte sich dabei hauptsächlich um die Abmahnung von DSGVO-Datenschutzverstöße durch Wettbewerber. Laut Ansicht des OLG Hamburg, sollten in Zukunft bei DSGVO Verstößen stets geprüft werden, „ob die Verstöße einen wettbewerbsrechtlichen Bezug bzw. einen ‚marktverhaltensregelnden Charakter‘ haben.

Es ist äußert wichtig, dass Seitenbetreiber schnellstmöglich die datenschutzrechtlichen Grundlagen auf Ihrer Webseite umsetzen. Dafür müssen folgende Punkte befolgt werden:

  1. Eine DSGVO-konforme und individuelle Datenschutzerklärung muss eingestellt werden.
  2. Verschlüsselte Kontaktformulare und andere DSGVO Anforderungen müssen umgesetzt werden.
  3. Eingesetzte Plugins und Dienste müssen auf DSGVO-Einhaltung geprüft werden.
  4. Sämtliche Prozesse wie Bestellung und Newsletter- An/Abmeldung müssen gemäß DSGVO verifiziert werden.
  5. Sollten Daten mit Dritten geteilt werden, müssen unbedingt AV-Verträge hierfür abgeschlossen werden.

Unternehmen welche noch nicht DSGVO-konform arbeiten, müssen nun dringend die Vorgaben der DSGVO umsetzten. Besonders jene, welche wie Agenturen oder Webdesignern für die rechtlichen Fehler auch auf Kundenseite haften, sollten hier besonders sensible auf die Einhaltung achten.

Hierfür kann auch mit spezialisierten Kanzleien eine DSGVO-Prüfung sinnvoll sein.

Quelle: https://www.e-recht24.de

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