Österreich: Gesetzesentwurf zur Identifizierung von Internetnutzern

Mädchen surft auf einem Laptop im Internet

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Österreich hat einen neuen Gesetzesentwurf für das “Bundesgesetz über Sorgfalt und Verantwortung im Netz” vorgelegt, der Internetnutzer zur Identifizierung verpflichten soll.

Neuer Gesetzentwurf für rechtsstaatliche Grundprinzipien

Ziel dessen ist es, dass auch im Internet rechtsstaatliche Grundprinzipien gelten, so Gernot Blümel von der Partei ÖPV. Websitebetreiber sollen deshalb künftig Namen und Adressen ihrer Nutzer speichern, sodass es Behörden möglich ist, im Fall von Hate Speech und Beleidigungen die Identität dieser festzustellen.

Ab dem Jahr 2020 soll das Gesetz für alle Plattformen mit mehr als 100.000 Usern oder einem Umsatz von über 500.000 Euro im Jahr gelten. Neben den großen Seiten wie Facebook, Instagram, Twitter und Co. sind z. B. auch das ORF und die österreichische Tageszeitung mit ihrem Onlineangebot betroffen.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Unternehmen werden dazu verpflichtet, die Identität ihrer Nutzer zu kennen. Die Art der Identifizierung wird durch das Gesetz nicht festgelegt und bleibt den jeweiligen Unternehmen überlassen. Möglich ist hierbei z. B. die Identifizierung via Telefonnummer, einem Code per SMS und eine darauffolgende Bestätigung. Von den großen Unternehmen wie dem sozialen Netzwerk Facebook oder Twitter muss nun eine Person bestimmt werden, die für das Einhalten der neuen Regelungen in Österreich verantwortlich ist. Betreiber von Websites, die sich nicht an die neuen Vorgaben halten, droht eine Strafe ihn Höhe von bis zu 500.000 Euro.

Was Kritiker dazu sagen

Kritiker sind der Meinung, der neue Gesetzesentwurf gehe am Problem vorbei. Strafbar sind Beleidigungen in Österreich zum Beispiel nur dann, wenn sie in der Öffentlichkeit, also vor Publikum, geschehen. Eine solche Identifizierungspflicht sei demnach für Beleidigungen über private Nachrichten nicht effizient.

Digitalexpertin Ingrid Brodnig weist darauf hin, dass in solchen Fällen die Anonymität der Nutzer meist nicht das eigentliche Problem sei. Viel mehr sei es die Rechtslage und fehlende Paragrafen für das Verfolgen solcher Vorkommnisse. Des Weiteren ist es auch jetzt schon möglich, anhand von IP-Adressen Internetnutzer zu identifizieren. Laut ihr wäre es deshalb wichtiger, der Justiz entsprechende Mittel für die Ermittlung zur Verfügung zu stellen.

 

Quelle: www.tagesschau.de

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