Zukünftig Erstattung bei langsamem Internet?

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Wer kennt es nicht: der Internetanbieter verspricht eine Highspeed-Verbindung, aber der Videostream gerät in Stocken. Liegt das nun an der langsamen Verbindung oder gibt es ein Problem beim Streamingdienst? Auf verschiedenen Testseiten kann die eigene Download-Geschwindigkeit ganz leicht ermittelt werden. Doch was kann man tun, wenn man nicht das bekommt, wofür man bezahlt?
Bundesrat fordert Rückerstattung
Der Bundesrat fordert die Regierung dazu auf, den Kunden bei diesem Thema besser zu schützen. In Form von Preisnachlässen oder Schadenersatz sollen die Anbieter für die Nichteinhaltung der vereinbarten Download-Geschwindigkeit haftbar gemacht werden können. Außerdem schlägt der Bundesrat vor, dass die Bundesnetzagentur Bußgelder verhängen kann, wenn die Übertragungsrate eines Providers häufig zu niedrig ist.
Quelle: bundesrat.de
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